Ziele
Zielsetzungen der
Behandlungsinitiative Opferschutz
Öffentlichkeitsarbeit in
Justiz, Politik und Gesellschaft
Zu diesem Zweck hat die Behandlungsintiative Opferschutz das sog. "BIOS-Memorandum" verfasst und am 3.3.2009 dem Bundesministerium der Justiz vorgelegt. In diesem setzen wir uns nach schweizer Vorbild für die Verbesserung des präventiven Opferschutzes ein durch eine frühzeitige Begutachtung des Täters schon in der gerichtlichen Hauptverhandlung im Hinblick auf seine ggf. fortbestehende Gefährlichkeit, seine Behandlungsbedürftigkeit und Behandlungsfähigkeit sowie die Möglichkeiten einer Therapie. Weitere Einzelheiten zum "BIOS-Memorandums" und zur politischen und wissenschaftlichen Diskussion können Sie auf dieser Homepage unter "Memorandum" nachlesen.
Ansprechpartner für Angehörige der Justiz
in Behandlungsfragen
Dieses Defizit soll beseitigt und Richtern und Staatsanwälten die Möglichkeit eröffnet werden, in geeigneten Fällen selbst auf die Durchführung von Therapien hinwirken zu können. Bei entsprechenden Anregungen - oftmals auch durch Rechtsanwälte - setzt sich BIOS zumeist durch einen Therapeuten der FAB mit dem Fonds „Psychotherapie und Bewährung“ in Verbindung und regt bei Vorliegen der Vergaberichtlinien eine Antragstellung durch die zuständige Justizvollzugsanstalt an. Oftmals suchen bei entprechender Anregung die Therapeuten der FAB den Gefangenen auch persönlich in der Haftanstalt auf und nach einem Anbahnungsgespräch regt dieser beim zuständigen Anstaltspsycholgen auch die Antragstellung beim FOND für eine Therapie an.
Sicherung der vom Landtag
zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel
und Einwerbung weiterer Gelder.

Da die vom Landtag Baden-Württemberg dem FOND Psychotherapie und Bewährung zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel von derzeit 100.000 Euro aber bei weitem zur Deckung des erheblichen Behandlunsbedarfs nicht ausreichen, ist es notwendig, weitere Geldmittel einzuwerben, um die erheblichen Behandlungsdefizite im Regelvollzug auszugleichen. Dass die Vollzugsbehörde ihrer gesetzlichen Behandlungspflicht in der gebotenen Weise zukünftig nachkommen kann, ist in Anbetracht leerer Kassen mittelfristig nicht zu erwarten. Der Schutz von Frauen und Kindern geht uns alle an. Gefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter dürfen nicht weiter ohne Durchführung einer indizierten Therapie aus der Haft entlassen werden.
Geltendmachung weiterer
behandlungsorientierter Forderungen
Die Behandlungsinitiative Opferschutz will ihre Zielsetzungen des Opferschutzes auch durch Stärkung der ambulanten Nachsorge umsetzen. Aus diesem Grund hat ihr der ehemalige Präsident des Amtsgerichts Karlsruhe, Alexander Riedel, am 29.02.2008 Räume im Amtsgericht Karlsruhe zur Verfügung gestellt, in welchen BIOS seit 2.6.2008 gemeinsam mit dem PZN Nordbaden in Wiesloch die Forensische Ambulanz Baden (FAB) unterhält. Seither führen dort und an mehreren Behandlungsstützpunkten im Land die Ärzte und Therapeuten der FAB neben der Behandlung von entlassenen Straftätern auch Therapien bei Persone durch, von denen ohne eine solche psychologische Betreuung erstmals erhebliche Straftaten drohen (sog. Tatgeneigte).
Mehr hierzu können Sie unter "Forensische Ambulanz" auf dieser Homepage nachlesen.
Die Behandlungsinitiative Opferschutz bittet daher um Ihre Hilfe nicht nur durch tatkräftige Unterstützung ihrer Ziele, sondern auch in finanzieller Hinsicht durch Spenden und Zuweisung von Geldbußen.



