Tiickende Zeitbomben - Report Mainz 08.09.08
Tiickende Zeitbomben - Report Mainz 08.09.08
http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=3818984/1xj7xa0/index.html
Tickende Zeitbomben
Viele Sexualstraftäter in Deutschland nicht diagnostiziert und therapiert
Moderation Fritz Frey:
Sie heißen Mitja, Carolin oder Desirée, und ihr Schicksal lässt niemanden kalt. Denn als sie starben, waren sie noch Kinder.
Und – was besonders tragisch ist – ihre Mörder sind keine Erst- sondern Wiederholungstäter. In solchen Fällen kocht die Volksseele dann schnell hoch und das Wort vom Abschaum, der an den Galgen gehört, macht die Runde.
Doch radikale Parolen helfen nicht, wenn es um den richtigen Umgang mit Sexualstraftätern geht. Und da kann Deutschland noch eine Menge lernen. Z. B. indem wir uns genau ansehen, wie die Justiz mit Sexualstraftätern umgeht. Einen von ihnen hat Oliver Heinsch getroffen.
Bericht:
Die forensische Psychiatrie Ochsenzoll in Hamburg. Hier treffen wir Stefan, einen Sexualstraftäter, einen, der Kinder missbraucht hat. Hier in der geschlossen Abteilung wird er therapiert. Doch es hat lange gedauert, bis es so weit war.
Nach seinem ersten Kindesmissbrauch kam er in den ganz normalen Knast. Was hat diese Strafhaft gebracht?
O-Ton:
»Die Strafhaft hat eigentlich gar nichts gebracht, sie war mehr für die Katz gewesen.«
Denn ob er droht, rückfällig zu werden, interessiert im Gefängnis niemand. Keine Diagnose, keine Therapie. Stefan wird entlassen.
O-Ton:
»Ich hatte schon ein ungutes Gefühl und auch innerlich gespürt, dass das nicht gut geht. Das ist ja auch nicht gut gegangen, sondern ich habe ja wieder eine Tat begangen. Und daraufhin bin ich dann wieder verurteilt worden.«
Stefan wird wegen Kindesmissbrauchs wieder in den Knast gesteckt. Wieder keine Diagnose. Wieder keine Therapie. Erst auf sein Drängen hin wird er begutachtet. Erst jetzt stellt man die hohe Rückfallgefahr fest. Erst jetzt kommt er hier in den Maßregelvollzug.
Frage: Wie wäre es mit Ihrer Geschichte weitergegangen, wenn Sie nicht diese Therapie erkämpft hätten?
O-Ton:
»Dann wäre ich wieder rückfällig geworden. Weil ich innerlich so aufgewühlt war und mich nach irgendwelchen Opfern sehnte.«
Immer wieder erschüttern schreckliche Fälle von Kindesmissbrauch die Öffentlichkeit, und immer wieder sind es auch Wiederholungstäter, deren Gefährlichkeit nicht erkannt wurde. Wie kann das sein?
An der Uni Kiel treffen wir Professor Bosinski. In einer aktuellen, bislang unveröffentlichten Studie kommt er zu einem erschütternden Ergebnis. Nur knapp 15 Prozent der Erst-Täter werden vor Gericht auf ihre Rückfallgefahr hin untersucht. Schlimmer noch.
O-Ton, Prof. Hartmut A.G. Bosinski, Sexualmediziner, Uni Kiel:

»Was uns ja doch schon schockiert hat, ist die Tatsache, dass das auch gilt für Täter, die schon eine mal eine einschlägige Vorstrafe, eine einschlägige Vorbestrafung haben. Also Kindesmissbraucher, die Rückfällig sind, auch die werden nur zu ca. 33 Prozent im nächsten Gerichtsverfahren begutachtet.«
Also: Zwei Drittel der Wiederholungstäter landen in Deutschland ohne Prüfung ihrer Rückfallgefahr im Gefängnis. Der Grund:
Zwingend ist die Begutachtung durch einen Psychiater nur vorgeschrieben, wenn die Richter Zweifel an der Schuldfähigkeit eines Angeklagten haben oder eine schwere psychische Störung vermuten.
Nur dann werden Täter in den Maßregelvollzug, also die geschlossenen Psychiatrie, eingewiesen. Der weitaus größte Teil landet aber im normalen Strafvollzug.
O-Ton, Prof. Hartmut A.G. Bosinski, Sexualmediziner, Uni Kiel:
»Das bedeutet in der Konsequenz, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine ganze Anzahl von Tätern verurteilt wird, die gehen dann in Strafhaft oder bekommen eine Bewährungsstrafe, entziehen sich etwaigen therapeutischen Angeboten, werden damit dann auch nicht diagnostiziert und gehen unerkannt in ihrer Gefährlichkeit wieder in Freiheit.«
Das müsste nicht sein, sagt Frank Urbaniok. Er ist Therapeut in der Schweiz in der Haftanstalt Pöschwies. Wer hier im Kanton Zürich wegen Kindesmissbrauchs in den Knast wandert, wird fast ausnahmslos auf seine Gefährlichkeit hin untersucht.
O-Ton, Dr. Frank Urbaniok, Chefarzt des psychiatrisch-psychologischen Dienstes, Kanton Zürich:
»Um zu wissen welche Maßnahmen bei einem Täter angemessen sind, muss man zunächst wissen, was ist das Risiko der Person, was ist die Gefährlichkeit, das heißt die Gefährlichkeitsbeurteilung ist der Ausgangspunkt dafür, zu wissen, ob zum Beispiel Therapie angezeigt ist, ob Therapie notwendig ist, ob sie durchführbar ist oder ob es sich bei unbehandelbaren hochgefährlichen Straftätern darum handelt, dass ein Täter vielleicht auch lebenslang gesichert werden muss.«
Mit ihrem Modell aus frühzeitiger Prognose und Therapie haben die Schweizer erstaunliche Erfolge. Die Rückfallgefahr von Sexualstraftätern konnte hier von 40 auf gerade einmal 5 Prozent verringert werden.
Wir hätten von der deutschen Justizministerin gerne gewusst, warum nicht auch hier jeder Täter untersucht wird. Schriftlich erklärt man uns, dass Richter schon jetzt solche Gutachten einholen könnten.
Zitat:
»Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Gesetz schon heute vorsieht, dass in Fällen mittlerer und schwerer Sexualdelikte (…) das Gericht die Gefährlichkeit des Täters zu prüfen hat.«
Ob die Richter dazu aber einen Gutacher hinzuziehen, liegt in den meisten Fällen in ihrem Ermessen. Zur Erinnerung: Nur ein Drittel der Wiederholungstäter werden tatsächlich untersucht. Jetzt schlagen auch Richter Alarm und fordern selbst ein klare gesetzliche Regelung.
O-Ton, Klaus Michael Böhm, Richter OLG Karlsruhe, Behandlungsinitiative Opferschutz:

»Es ist zwar nach meiner Auffassung möglich, dass das Gericht ein solches Prognosegutachten einholt, aber da es der Gesetzgeber nicht ausdrücklich vorsieht, unterbleibt es halt in vielen Fällen.«
Es bleibt dabei, dass Diagnose und Therapie in vielen Fällen nur dann erfolgen, wenn Sexualstraftäter, wie Stefan, selbst auf eine Therapie drängen, der Schutz der Kinder also von der Einsichtsfähigkeit der Täter abhängt.
O-Ton, Dr. Frank Urbaniok, Chefarzt des psychiatrisch-psychologischen Dienstes, Kanton Zürich:
»Das bedeutet, dass es mehr Straftaten gibt, mehr Rückfälle gibt, als es eigentlich sein müsste. Und da kann man sagen: Den Preis zahlen am Schluss Frauen und Kinder und andere betroffene Opfer von Gewalttaten.«
- Sendetermin: 08.09.2008, 21.45 Uhr, REPORT MAINZ, Das Erste
Bildmaterial © SWR 2008
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