Willkommen bei BIOS-BW

Die Behandlungs-Initiative Opferschutz
stellt sich vor

Wegsperren allein hilft nicht – Behandlung von Straftätern ist präventiver Opferschutz!

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Allein durch eine immer schärfer werdende gerichtliche Haft- und Sanktions-Praxis kann ein ausreichender Schutz vor gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern nicht erreicht werden. Vielmehr bedarf es weiterer Maßnahmen. Hierzu gehört vor allem die Behandlung der bei solchen Tätern zumeist vorliegenden Persönlichkeitsstörung, denn nach gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen kann durch eine erfolgreiche Behandlung das Risiko eines Rückfalls deutlich reduziert und bei einem noch nicht straffällig Gewordenen (sog. Tatgeneigter) die Begehung einer ersten Straftat verhindert werden.

Zu einer erfolgreichen Behandlung gehört auch eine frühzeitge Dignostik. Am 3. März 2009 haben wir deshalb dem Bundesministerium der Justiz das BIOS-Memorandum vorgelegt, in welchem wir nach Schweizer Vorbild eine im deutschem Recht bislang nur in Ausnahmefällen (§ 246a StPO) vorgesehene sachverständige Begutachtung gefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter schon in der gerichtlichen Hauptverhandlung zur Frage fordern, ob diese an einer pyschischen Störung leiden und welche Möglichkeiten der Behandlung bestehen. Diese Vorschläge hat die FDP-Bundestagsfraktion nach einer Anhörung von BIOS am 17. März 2010 im Reichtagsgebäude in Berlin nunmehr durch die Forderung nach der Einführung einer „Therapiepflicht für Sexualstraftäter" aufgenommen  und wurde von BIOS am 26. Oktober 2011 im Rahmen einer Sachverständigenanhörung zum STORMG vorgestellt (mehr unter: Memorandum-Bundestagsdiskussion). Insoweit haben wir auch durch eine von uns beim Psychiatrischen Dienst des Kantons Zürich (PPD) in Auftrag gegebene Studie nachweisen können, dass durch solche therapeutischen Maßnahmen schon allein die ansonsten anfallenden Haftkosten um mehr als die Häflte gesenkt werden kann (mehr unter Rückfalluntersuchungen). Schließlichkümmern wir uns um die Aufklärung potentieller Opfer von Gewalt- und Sexualstraftaten und haben mit der Konstanzer Puppenbühne am 22. Mai 2011 in Karlsruhe einen Aktionstag gegen Missbrauch veranstaltet (mehr hierzu unter Aktionstag).

Behandlung schon allein im Strafvollzug

Die Ergänzung der im Regelstrafvollzug bestehenden Angebote zur Behandlung gefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter ist zentrales Anliegen der im Jahr 2005 gegründeten Behandlungsinitiative Opferschutz - einem zunächst nur interdisziplinären Zusammenschluss von Richtern, Staatsanwälten, Vollzugsangehörigen, Psychiatern, Psychotherapeuten, Psychologen, Sozialarbeitern, Rechtsanwälten, Wissenschaftlern und Journalisten, welche sich alle gemeinsam für einen effektiven Opferschutz einsetzen. Am 16.10.2008 wurde in den Räumen der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe der Verein "Behandlungs-Initiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V." gegründet, welcher seit 23.10.2008 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Karlsruhe eingetragen und vom Finanzamt Karlsruhe als gemeinnützig anerkannt ist (vgl. hierzu näher unter BIOS-BW e.V.). Unser Vorbild ist die Schweiz. So verfügt die Haftanstalt Pöschwies im Kanton Zürich bei etwa 450 Inhaftierten über 19 Therapeuten. Neben einer frühzeitigen und sachkundigen Diagnostik schon in der gerichtlichen Hauptverhandlung hat vor allem diese intensive Betreuung dazu geführt, dass nach den aktuellen Zahlen der Forschung des PPD-Zürich (Stand Juli 2010) in Zürich die Rückfallqute auf derzeit 3% gesenkt werden konnte (mehr unter Rückfalluntersuchungen).

 

 

 

BIOS-Behandlungsprojekte in Baden-Württemberg

Auf Initiative der Behandlungs-Initiative Opferschutz hat der Landtag von Baden-Württemberg für die Jahre 2007/2008 erstmals gezielt Haushaltsmittel zur Behandlung gefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter zur Verfügung gestellt, durch welche durch die Universität Heidelberg wissenschaftlich beforschte Pilotprojekte zur Behandlung von Gewalt-und Sexualstraftätern in mehreren Haftanstalten im Lande, in den Vollzugsanstalten Mannheim, Heimsheim und Heilbronn, und derzeit etwa 71-einzeltherapeutische Maßnahmen in Haftanstalten in Baden-Württemberg (vgl. hierzu näher unter Modellversuche) durchgeführt werden.JVA-HeimsheimDie bislang zugewiesenen und vom "Fonds Psychotherapie und Bewährung" in Stuttgart verwalteten Geldmittel von derzeit jährlich € 135.000 reichen jedoch zur Deckung des erheblichen Therapiebedarfs nicht aus, weshalb eine Erhöhung dringend notwendig ist. Wegen der Zweckbestimmung der Haushaltsmittel können auch nicht alle indizierten therapeutischen Maßnahmen innerhalb oder außerhalb des Strafvollzugs aus diesen Mitteln finanziert werden, wobei Lücken vor allem im Bereich der ambulanten Nachsorge und des rein präventiven Opferschutzes bestehen und diese - soweit möglich - aus Vereinsmitteln der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. geschlossen werden. So hat am 21.4.2010 die vierte BIOS-Behandlungsabteilung für Gewaltstraftäter in der JVA Bruchsal ihre Arbeit aufgenommen, welche weitgehend aus aus BIOS-Vereinsmitteln finanziert wird. Die offizielle Einweihung der neuen Einrichtung fand am 22. November 2010 in Anwesenheit des Herrn Justizministers, Prof. Dr. Ulrich Goll, statt. Am 1. September 2011 haben nun mehr in der JVA Adelsheim das 5. BIOS-Behandlungsprojekt für junge Straftäter und am 1.12.2011 das 6. BIOS-Behandlungsprojekt für suchtkranke Gewaltstraftäter in der JVA Offenburg ihre Arbeit aufgenommen. Beide letztgenannten  Projekte werden von der Manfred Lautenschläger Stiftung in Wiesloch über BIOS weitgehdn finanziert. Wir danken der Manfred Lautenschläger Stiftung in Wiesloch für diese  finanzielle Unterstützung, ohne welche die Projekte nicht durchführbar wären (mehr hierzu finden Sie unter Behandlungsabteilungen).

Forensische Ambulanz Baden (FAB)

Zur weiteren tatsächlichen Umsetzung des Opferschutzes in Baden-Württemberg unterhalten wir im Amtsgericht Karlsruhe darüber hinaus die Forensische Ambulanz Baden  – FAB -– vgl. hierzu näher unter Forensische Ambulanz), welche am 02.06.2008 ihren Arbeitsbetrieb aufgenommen und am 11.11.2008 in Anwesenheit des Justizministers von Baden-Württemberg, Prof. Dr. Ulrich Goll, offiziell eingeweiht wurde.

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Markus Klein ist Dipl. Psychloge bei der

„Forensischen Ambulanz Baden - FAB"

Foto: Deck (dpa)

Dort und an mehreren Behandlungsstützpunkten im Lande, vor allem in Mannheim, Offenburg, Freiburg, Pforzheim und Heilbronn, führen seither die Ärzte und Therapeuten der FAB rückfallreduzierende psychotherapeutische Behandlungsmaßnahmen vor allem bei abgeurteilten Straftätern, aber zunehmend auch bei Tatgeneigten und polizeilich oder ansonsten strafrechtlich auffällig gewordenen Personen durch und unterstützen damit Behörden und Sozialträger bei ihrer Arbeit. Seit 2009 können in der FAB – als eine der wenigen Einrichtungen in Deutschland – auch solche Personen vertrauliche psychotherapeutische Hilfe finden, die ohne Behandlung Gefahr laufen, erstmals ein Gewalt- oder Sexualdelikt zu begehen. Nähere Informationen zu unseren Programm "Keine Gewalt oder Sexualstraftat begehen" können Sie unter "FAB-Tatgeneigte" nachlesen. Unsrer Therapeuten sind ständig für Sie erreichbar. Hierzu haben wir ab ab 1.1.2010 eigens ein "psychotherapeutisches Notfalltelefon" (Rufnummer: 0173-5107171) eingerichtet, über dass Sie in dringenden Fällen Kontakt mit uns aufnehmen können. Seit 1.1.2010 bieten wir zudem zunächst in Karlsruhe, Offenburg und Freiburg auch eine Akutversorgung traumatisierter Opfer von Gewalt- oder anderern Straftaten an, wobei jeden Mittwoch ab 9.00 Uhr (Anmeldung unter unserem Opfertelefon: 0721 926 5041) in der FAB eine regelmäßige Opfer-Sprechstunde eingerichtet ist. Vertiefende Informationen zum Behandlungsangebot der FAB finden Sie unter "Forensische Ambulanz".


Damit BIOS diese vielfältigen therapeutischen Maßnahmen weiter durchführen kann, benötigen wir auch Ihre finanzielle Unterstützung durch Spenden, Sponsoring oder durch Zuweisung von Geldbußen durch Gerichte und Staatsanwaltschaften. Aus diesem Grund haben wir auch am 31. Juli 2011 einen ausdrücklichen Antrag beim Justizministerium Baden-Württemberg auf Gewährung der Ambulanz schon bei ihrer Eröffnung am 11.11.2008 zugesagten Födermittel gestellt.  Leider wurde dieser Antrag mit Schreiben des Herrn Justizministers Stickelberger vom  1.  September 2011 negativ beschieden, so dass die in Baden ansässige FAB entgegen der Handhabung bei der in Stuttgart anssäigen Forensischen Ambulanz der Bewährungshilfe Stuttgart, welche jährlich 100.000 € bzw. 150.000 € erhält, auch für Jahr 2012 ohne unmittelbare staatliche Unterstützung auskommen muss, obwohl das Land durch unsere rückfallreduzierenden Bbehandlungsmaßnem Kosten in weit erheblicherem Umfang einspart. Insoweit hoffen wir weiter auf ein Einsehen der politisch Verantwortlichen, weil wir ohne eine solche staatliche unmittelbare Förderung bislang vom Verein finanzierte operschützende Behandlungsmaßnahmen zumindest in erheblichem Umfang reduzieren müssten. Das bislang Erreichte sollte aber nicht leichtfertig gefährdet werden. Baden-Württemberg muss das Musterland im Opferschutz bleiben!

Der Schutz von Frauen und Kindern geht uns alle an!

Gefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter dürfen nicht ohne Durchführung einer indizierten Therapie aus der Haft entlassen werden.

2011_bios_flyer_vorn