Sozialtherapie im Vollzug (justiz.baden-wuerttemberg.de)

Sozialtherapie im Vollzug - Neue Abteilung für
Gewaltstraftäter in der JVA Heilbronn eröffnet
Datum: 11.04.2008
Kurzbeschreibung: Goll: "Eine sinnvolle Ergänzung unseres sozialtherapeutischen Gesamtkonzepts"
Zentrale Aufgabe des Strafvollzugs ist der Schutz der Allgemeinheit
vor weiteren Straftaten und die Resozialisierung der Gefangenen. Das
ist kein Widerspruch. Im Gegenteil: Die Gefangenen sollen und müssen
befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne
Straftaten zu führen. Gelingt eine soziale Wiedereingliederung, so ist
dies der wirksamste Schutz der Bevölkerung vor weiteren Rechtsbrüchen.
Das gilt besonders bei Sexual- und Gewaltstraftätern. Das sagte
Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) am Freitag (11. April 2008)
beim Festakt zur Präsentation einer weiteren sozialtherapeutisch
ausgerichteten Wohn- und Behandlungsabteilung für Gewaltstraftäter in
der Justizvollzugsanstalt Heilbronn.
Die auf zehn Plätze ausgelegte neue Abteilung in Heilbronn ergänze das
sozialtherapeutische Gesamtkonzept des baden-württembergischen
Justizvollzugs mit Hilfe der 2005 gegründeten Behandlungsinitiative
Opferschutz um einen weiteren sinnvollen Baustein, freute sich der
Minister. Man sollte aber nicht so tun, als sei die Sozialtherapie im
Vollzug erst heute erfunden worden, stellte Goll klar. Der Minister
wies darauf hin, dass die Landesregierung dem Schutz der Bevölkerung
vor Sexual- und Gewaltstraftaten seit Jahren besondere Aufmerksamkeit
widme. Wir haben in enger Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Praxis
vor vielen Jahren eine fundierte Gesamtkonzeption entwickelt. In der
Erkenntnis, dass es auch in der Therapie von Straftätern keinen
Königsweg gibt, besteht die Konzeption aus mehreren - großen, mittleren
und kleinen - Bausteinen, die sich gegenseitig ergänzen und ständig
fortgeschrieben werden, um die Therapiesituation im Interesse des
Schutzes vor rückfallgefährdeten Tätern weiter zu verbessern,
erläuterte Goll.
Bundesweit vorbildlich arbeite in diesem Bereich seit Jahren auch
der landesweite Fonds Psychotherapie und Bewährung beim Verband
Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg und die Ambulanz für
Sexualstraftäter bei der Bewährungshilfe Stuttgart e. V. .
Die neue Behandlungsabteilung in der Justizvollzugsanstalt Heilbronn
stelle nicht nur eine Erweiterung des bisherigen Therapieangebotes für
Gefangene dar. Sie sei darüber hinaus ein hervorragendes Beispiel für
die engagierte Zusammenarbeit von Richtern, Staatsanwälten,
Vollzugsangehörigen, Psychiatern, Psychologen, Psychotherapeuten,
Sozialarbeitern, Bewährungshelfern, Journalisten und Rechtsanwälten,
bemerkte der Minister. Mein Dank und meine Anerkennung gilt allen, die
an diesem Projekt mitgewirkt haben und mitarbeiten, besonders der
Behandlungsinitiative Opferschutz. Ich bin davon überzeugt, dass die
Behandlungsabteilung über das Stadium des Modellversuchs hinaus zu
einer anerkannten und etablierten Einrichtung im
baden-württembergischen Vollzug wird, sagte Goll.
Die Sozialtherapie im baden-württembergischen Justizvollzug
Bestehende interne und externe Therapiemöglichkeiten
- Sozialtherapie für Erwachsene in der Sozialtherapeutischen Anstalt Baden-Württemberg auf dem Hohenasperg (60 Plätze)
- Sozialtherapie für junge Gefangene in der JVA Adelsheim (20 Plätze, seit 1997)
- Drogentherapie für junge Gefangene in der Außenstelle Crailsheim (24 Plätze)
- Drogentherapie für erwachsene Gefangene im Justizvollzugskrankenhaus (17 Plätze)
- Deliktsspezifische Psychotherapie in Behandlungsabteilungen in den
Schwerpunktanstalten Bruchsal, Freiburg, Heilbronn und Ravensburg
(insgesamt 60 Plätze seit 1996)
- Ext. Psychotherapie in allen Justizvollzugsanstalten des Landes (100 Fälle im Jahr, seit 1996)
Bevorstehende Verbesserungen
- 60 sozialtherapeutische Plätze in der JVA Offenburg (ab Mitte 2009)
- Auf- und Ausbau Forensischer Ambulanzen für Probanden aus dem Justiz-
und Maßregelvollzug in der Führungsaufsicht (insgesamt 600.000 Euro ab
2008 mit steigendem Kostenaufwand)
Das Heilbronner Modell ist das bislang letzte von drei
Pilotprojekten (Mannheim, Heimsheim und Heilbronn), die mit
zusätzlichen Haushaltsmitteln finanziert werden. Auf Antrag der
Regierungsfraktionen stehen für die Behandlung von Strafgefangenen
durch externe Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für die Jahre
2007/2008 jeweils 100.000 Euro zur Verfügung. Die Vergabe und
Verwaltung der Mittel erfolgt durch den landesweit tätigen Fond
Psychotherapie und Bewährung bei der Bewährungs- und
Straffälligenhilfe Württemberg e.V. Nachdem in Heilbronn bereits seit
zehn Jahren Sexualstraftäter behandelt werden, ist die neue
sozialtherapeutisch Behandlungsabteilung, die speziell auf
Gewaltstraftäter ausgerichtet ist, eine positive Ergänzung für die
Behandlung und Unterbringung hochproblematischer Gefangener.
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