Pressemitteilung NEUSTART gGmbH
PRESSEMITTEILUNG
„Möglichkeiten und Grenzen der Rückfallvermeidung im Umgang mit extrem gewalttätigen Straftätern –
NEUSTART Fachveranstaltung am 15.11.2011
im Landgericht Freiburg“
Freiburg, 8.11.2011 – Der Umgang mit Sexual- und Gewaltstraftätern, die eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit aufweisen, konfrontiert die Bewährungshilfe mit großen Anforderungen, wie u.a. die öffentliche Diskussion erkennen lässt, die seit Beschluss des Europäischen Gerichtshofs für Menschrechte (EGMR), vormals sicherungsverwahrte Straftäter freizulassen, geführt wird. Die entstandene Debatte abstrahiert jedoch weitgehend davon, dass – parallel zu den im Sommer 2010 entlassenen sieben Sicherungsverwahrten – allein im Einzugsbereich der NEUSTART Einrichtung Freiburg über 230 Klienten betreut werden, die unter Führungsaufsicht stehen und teilweise ähnlich gravierende Problemlagen aufweisen wie jene Personen, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen wurden.
Kontinuierlicher Anstieg von Führungsaufsichtsklienten
Die Anzahl der Führungsaufsichtsklienten der NEUSTART Einrichtung Freiburg (Landgerichtsbezirke Freiburg, Offenburg und Waldshut-Tiengen) ist den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Waren es am 30.09.2009 noch 165 Personen, sind es aktuell 237 Personen, die eine Intensivbetreuung in der Bewährungshilfe benötigen. Das Aufgabenfeld der Bewährungshilfe bedingt zunehmend eine enge Kooperation mit Polizei, Therapie- und Suchtberatungseinrichtungen, um auch bei Klienten mit außergewöhnlicher Problembelastung Rückfallkriminalität auf ein Minimum zu reduzieren. Das Instrument der „Führungsaufsicht“ ist dabei entscheidend, berücksichtigt es doch – seit seiner gesetzlichen Novellierung im Jahr 2007 – verbindliche Vorgaben und Präventionsmaßnahmen, die sich positiv auf die Resozialisierung schwerer Straftäter auszuwirken versprechen, so z.B. professionelles Übergangsmanagement aus dem Strafvollzug in die Bewährungshilfe, forcierter Aus- und Aufbau forensischer Ambulanzen u.a.m.
NEUSTART Fachveranstaltung zu Risikomanagement und Führungsaufsicht am 15.11.2011 im Landgericht Freiburg
Welche Möglichkeiten der Kooperation in diesem schwierigen Arbeitsfeld dazu beitragen können, Risiken für einschlägige Rückfälligkeit zu reduzieren, ist Gegenstand der Fachdiskussion, die am 15.11.2011, moderiert von Georg Royen, Vorsitzender des Bezirksvereins für soziale Rechtspflege Freiburg, im Landgericht Freiburg stattfinden wird.
Beginn: Dienstag, 15. November 2011, 17:00 Uhr
Veranstaltungsort: Landgericht Freiburg, EG Saal I, Salzstraße 17, 79098 Freiburg
Anmeldung: Ursula Kopf,
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Tel. 0761 595 79 71-18
Weitere Informationen:
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Anmeldung: Ursula Kopf Dreisamstraße 9a 79098 Freiburg Tel. 0761 595 79 71-18 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. |
Peter Wack Einrichtungsleiter Dreisamstraße 9a 79098 Freiburg Tel. 0761 595 79 71-20 Mobil 0177 838 84 00 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
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KURZPROFIL NEUSTART GEMEINNÜTZIGE GMBH(Baden-Württemberg)
Mit dem 01.01.2007 betraute das Land Baden-Württemberg die NEUSTART gemeinnützige GmbH mit der Durchführung der Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und des Täter-Opfer-Ausgleichs. Der finalen Entscheidung des Landes für NEUSTART ging ein zweijähriges, regional begrenztes Pilotprojekt in Stuttgart und Tübingen voran (01.01.2005 - 31.12.2006), das – wie die landesweite Übertragung – das Resultat einer europaweiten Ausschreibung bildete.
Die 2004 gegründete NEUSTART gemeinnützige GmbH ist eine hundert-prozentige Tochter des Verein NEUSTART in Österreich, der seit über
50 Jahren justiznahe Sozialarbeit durchführt.
Das Leitbild von NEUSTART orientiert sich an drei zentralen Grundsätzen: Vergangenheit – verarbeiten, Gegenwart – bewältigen, Zukunft – sichern. Diese Prinzipien bestimmen das Selbstverständnis und Handeln der derzeit rund 440 haupt- und 490 ehrenamtlichen NEUSTART Mitarbeiter in Baden-Württemberg, die zirka 20.500 Klienten in der Bewährungshilfe betreuen. Im Kontext der Gerichtshilfe werden jährlich 2.600 Erhebungen durchgeführt. Zudem wird in 1.100 Fällen des Täter-Opfer-Ausgleichs interveniert. Die Mitarbeiter leisten damit einen entscheidenden Beitrag, Schutz vor Kriminalität – ihren gesellschaftlichen Folgen und Wechselwirkungen – zu gewährleisten.
Einheitliche Qualitätsstandards für alle Leistungen der Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie des Täter-Opfer-Ausgleichs und die forcierte Einbeziehung ehrenamtlicher Bewährungshelfer zählen für NEUSTART zu den Garanten einer erfolgreichen Resozialisierung straffällig gewordener Menschen.
Landesweit existieren neun Einrichtungen (Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Ravensburg, Reutlingen, Rottweil, Stuttgart, Ulm), deren Organisationskonzepte auch den spezifisch regionalen Besonderheiten ihrer Klientel Rechnung tragen. Die Geschäftszentrale selbst ist in Stuttgart situiert. Geschäftsführer sind Dipl.-Ök. Volkmar Körner (Wirtschaftliche Angelegenheiten) und Georg Zwinger (Sozialarbeit und Organisation der Einrichtungen).
Weitere Informationen zu NEUSTART gemeinnützige GmbH finden Sie unter www.neustart.org
Im Interesse einer besseren Lesbarkeit wurde bei allen Formulierungen auf eine geschlechterdifferenzierende Schreibweise verzichtet. Sämtliche Funktionsbezeichnungen und/oder Fachbegriffe wie Klienten, Sozialarbeiter, Mitarbeiter und so weiter sind geschlechtsneutral aufzufassen und berücksichtigen grundsätzlich in gleichem Maße die für Frauen und Männer relevanten Aspekte im Kontext des behandelten Themas.
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