Gesetzesinitiative zur Verbesserung des Opferschutzes

 

Presseerklärung vom 13. März 2009

BIOS startet Gesetzesinitiative zur Verbesserung des Opferschutzes im Strafverfahren

 

Anliegen der beim Oberlandesgericht Karlsruhe ansässigen Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. ist die Verbesserung des Opferschutzes durch die psychotherapeutische Behandlung von Gewalt- und Sexualstraftätern, denn nach gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen kann hierdurch das Risiko eines Rückfalls deutlich reduziert werden. Die Durchführung solcher indizierter delikts-orientierter Therapien scheitert in der Praxis aber vielfach daran, dass die zumeist vorhandene Persönlichkeitsstörung des Täters unerkannt bleibt und deshalb nicht therapiert werden kann.

So hat eine gerade abgeschlossene Untersuchung von Bosinski und Budde vom Institut für Sexualmedizin der Universität Kiel ergeben, dass von 291 Fällen einer Sexualdelinquenz nur in 11,7 % aller Fälle ein Sachverständigengutachten in der gerichtlichen Hauptverhandlung eingeholt wurde. Seine Ursache hat dieses Defizit in einer Lücke des deutschen Strafrechts, welches die generelle Einholung einer Expertise zur Gefährlichkeit eines Straftäters nur und allenfalls dann gesetzlich vorschreibt, wenn dieser seine vorzeitige Entlassung zum Zweidrittelzeitpunkt aus der Haft anstrebt (§ 454 Abs.2 StPO i.V.m. § 57 StGB). Da es für therapeutische Maßnahmen in diesem späten Stadium oftmals zu spät ist und/oder die Täter zu diesem Zeitpunkt solche auch ablehnen, werden viele - vor allem Gewalttäter - unbehandelt aus der Haft entlassen.

Warum eine solche Gefährlichkeitsbeurteilung erst so spät erfolgt, ist nicht nach-vollziehbar, zumal zwischenzeitlich nicht nur die Wirksamkeit von Therapien, sondern auch deren Wirtschaftlichkeit nachgewiesen ist. So liegen die Kosten für eine

therapeutische Maßnahme zweifellos unter denen einer Rückfälligkeit mit anschließenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und einer erneuten Verurteilung mit langjähriger Inhaftierung – ganz abgesehen von dem menschlichen Leid und den Kosten für die Betreuung neuer Opfer. So belaufen sich etwa die Ausgaben für eine psycho-therapeutische Behandlung in- oder außerhalb des Strafvollzuges durch Therapeuten der Forensischen Ambulanz Baden in Karlsruhe auf etwa Euro 6.000, wohingegen sich nur ein einzelner Hafttag im Regelvollzug auf etwa Euro 60 beläuft.

In Anlehnung an das Schweizer Recht hat die Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. deshalb dem Bundesministerium der Justiz am 03.03.2009 in Berlin ein Memorandum zur Verbesserung des präventiven Opferschutzes vorgelegt. Dieses sieht neben der Verpflichtung zur umfangreichen Begutachtung von Gewalt- und Sexualstraftätern schon in der gerichtlichen Hauptverhandlung im Hinblick auf ihre Gefährlichkeit und Behandelbarkeit (Vorschlag: Erweiterung des § 246a StPO) auch die Möglichkeit der Anordnung von therapeutischen Maßnahmen durch den Richter vor (Vorschlag: Schaffung einer neuen Maßregel: § 65(a) Therapeutische Maßnahmen).

Hinweise:
Der vollständige Text des Memorandums ist auf der Homepage der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. unter www.bios-bw.de eingestellt.

Weitere Ansprechpartner:
Prof. Dr. med. Hartmut A.G. Bosinski
Leiter der Sektion für Sexualmedizin
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel
A.-Heller-Str. 12
D-24105 Kiel
Tel.: 0431-597-3650
Fax: 0431-597-3984
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Homepage: http://www.uni-kiel.de/sexmed


Dr. Frank Urbaniok
Psychiatrisch Psychologischer Dienst (PPD)
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