RNZ-Bericht über Eröffnung des FAB-Behandlungsstützpunktes Heidelberg

 

 

Am 18. April 2012 wurde in Anwesenheit von zahlreichen Angehörigen der Justiz, der Wissenschaft und der Gesellschaft nach Offenburg, Mannheim, Freiburg und Pforzheim der fünfte Behandlungsstützpunkt der Forensischen Ambulanz Baden (FAB) im Justizgebäude in Heidelberg offiziell vorgestellt. 

 

Der am 19.04.2012 hierzu in der Rhein-Neckar-Zeitung erschienene Bericht kann über nachfolgenden LINK hier nachgelesen werden:
 

http://www.rnz.de/HP_Heidelberg/00_20120419132442_101998338_Therapieren_statt_wegsperren_.php

 
 

 

 

 

Stuttgarter Zeitung berichtet über BIOS

Am 10.12.2011 hat die Stuttgarter Zeitung unter dem Titel "Therapieren statt wegsperren" über BIOS berichtet. Der Artikel kann unter folgendem Link nachgelesen werden: 

 

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.praeventiver-opferschutz-therapieren-statt-wegsperren.ad240ee6-85de-40ec-8fd3-b0f90187578b.html

 

 

Badische Zeitung vom 29.11.2011 - Neuer Stützpunkt der Forenischen Ambulanz Baden in Freiburg

Neuer Stützpunkt der Forensischen Ambulanz Baden in Freiburg

Vergangenes Jahr war das Problem plötzlich da: Als ehemalige Sicherungsverwahrte aus der Freiburger Justizvollzugsanstalt entlassen wurden, gab’s für sie keine Möglichkeit, schnell in der Umgebung einen Therapieplatz zu bekommen. I

In solchen Situationen hilft jetzt der Behandlungsstützpunkt Freiburg der Forensischen Ambulanz Baden, der gestern in den Räumen der "Neustart"-GmbH in der Dreisamstraße offiziell eröffnet wurde.

Es ist ein Gemeinschaftswerk: Die vorrangig für Bewährungshilfe zuständige "Neustart"-GmbH bietet zum Einstieg die Räume, die Forensische Ambulanz Baden unter der Trägerschaft der Behandlungsinitiative Opferschutz (Bios) stellt Psychotherapeuten. Zurzeit sind es zwei, die je einen Tag in der Woche Behandlungen für derzeit sieben Patienten anbieten. Alles ist erst im Aufbau, betont Peter Wack von der Freiburger "Neustart"-Niederlassung. Für bis zu 80 der landesweit 1000 Sexualstraftäter könnte die Freiburger Anlaufstelle in Frage kommen. Dann müsste die Ambulanz sich Extra-Räume suchen – die jetzigen sind für sie mietfrei.

Der nächstgelegene Standpunkt der Forensischen Ambulanz war bisher in Offenburg, dort werden momentan 15 Patienten betreut, meist sind es mehr. Die Patienten wechseln oft, weil einige der nach Jahrzehnten entlassenen ehemaligen Sexualstraftäter nicht sofort für eine Therapie bereit sind. Über die "Vorstellungsweisung" des Gerichts werden sie jedoch dazu verpflichtet, sechs Monate lang eine Therapie "auszuprobieren". Daran kann eine dauerhafte Psychotherapie angeschlossen werden. Häufig genüge dieses halbe Jahr aber nicht, um genügend Motivation zur Therapie zu wecken, kritisieren Peter Wack, der Bios-Vorsitzende Klaus Böhm und "Neustart"-Geschäftsführer Georg Zwinger übereinstimmend. Sie plädieren dafür, die Sechs-Monatsfrist – ähnlich wie in anderen Bundesländern – zu verlängern, in der festen Überzeugung, dass eine möglichst erfolgreiche Behandlung der Täter der beste Schutz für eventuelle neue Opfer ist. Aus diesem Grund hatte sich "Bios" 2008 gegründet, bilanziert Klaus Böhm, und deshalb wollte die Initiative eine Lösung für das Problem finden, dass einstigen Straftätern die Therapie erschwert wird, wenn sie extra in eine andere Stadt fahren müssen.


Denn eines hatte sich schnell gezeigt: Niedergelassene Freiburger Psychotherapeuten waren nicht bereit, Patienten mit einer Vorgeschichte als Sexualstraftäter in ihren Praxen zu behandeln. Geeignete Therapeuten zu finden, ist schwierig: Nicht nur wegen des inneren Konflikts, der sich für diejenigen ergibt, die Opfer sexueller Gewalt behandeln, die dauerhaft Probleme haben. Groß ist auch die Furcht vor erhitzten Reaktionen der Öffentlichkeit. Und nicht zu vergessen brauchen sie spezielle Qualifikationen. Von den beiden in Freiburg arbeitenden Therapeuten fährt einer extra aus Rheinland-Pfalz an, der andere arbeitet in der Umgebung und fühlt sich in den "neutralen" Räumen von "Neustart" geschützt.

 

Autor: Anja Bochtler

Therapieren ist billiger als Wegsperren

"Therapieren ist billiger als Wegsperren" 

Karlsruhe (epd). Die Diskussion um das deutsche Strafrecht zur nachträglichen Sicherungsverwahrung ist in den vergangenen Jahren immer wieder durch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Brüssel gerügt worden. Was dazu führte, dass das Bundesverfassungsgericht im Februar 2011 die komplette Rechtssprechung der vergangenen Jahre zu diesem Thema kippte. Jetzt liegt eine Studie aus der Schweiz vor, wonach im Kanton Zürich durch eine konsequente psychotherapeutische Behandlung die Rückfallquote bei Gewalt- und Sexualstraftätern um mehr als 60 Prozent gesunken sei und sich dadurch sehr viel Geld einsparen ließe.

"Das ist ein fantastisches Ergebnis", meint der Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe, Klaus Böhm. Seit Jahren fordert er mit der in Karlsruhe ansässigen Opferschutzinitiative BIOS in Baden-Württemberg, dass das deutsche Strafrecht im Umgang mit Schwerstkriminellen verändert werden müsse. So wie in der Schweiz, wo ein Richter die Verpflichtung zur umfangreichen Begutachtung von Gewalt- und Sexualstraftätern und etwaige therapeutische Maßnahmen schon in der gerichtlichen Hauptverhandlung anordnen kann.

"Das gibt es in Deutschland nicht, wird aber mit Sicherheit in zwei bis drei Jahren von Brüssel kommen", prognostiziert Böhm. Im März 2009 hatte die Initiative dem Bundesjustizministerium ein Memorandum zur Verbesserung des präventiven Opferschutzes vorgelegt mit all diesen Forderungen, derzeit werde es in den entsprechenden politischen Gremien diskutiert. In dem Memorandum weist der Verein auch darauf hin, dass die Kosten für eine frühe therapeutische Behandlung wesentlich geringer seien als bei einer Rückfälligkeit mit anschließenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und einer erneuten Inhaftierung.

Bei einem Vortrag in Freiburg habe man ihm im vergangenen Jahr "inhaltlich zwar recht gegeben", ihn zugleich aber darauf hingewiesen, dass eine Gesetzesänderung in Deutschland nur möglich sei, "wenn es auch viel Geld einspart". Die Zürcher Studie belegt nun diese BIOS-These. In der Schweiz wurden aufgrund der dort seit 1997 konsequent durchgeführten psychotherapeutischen Behandlungen von straffällig gewordenen Gewalt- und Sexualstraftätern in oder außerhalb des Strafvollzugs die ansonsten angefallenen Haftkosten um mehr als die Hälfte reduziert, die Rückfallquote dieser Straftäter sank um 63 Prozent auf nun nur noch drei Prozent.

"Mit Wegsperren ist es nicht getan", sagt auch der 72-jährige Manfred Lautenschläger. Auch ein Schwerstkrimineller wie Gewalt- und Sexualstraftäter sei ein Mensch, um den man sich kümmern müsse, ist der gebürtige Karlsruher und deutsche Unternehmer überzeugt. Deshalb will er "den Finger in die Wunde legen und der Politik noch mehr den Spiegel vor Augen halten".

Mit einer sechsstelligen Summe unterstützt die Manfred Lautenschläger Stiftung den Opferschutzverein deshalb beim Aufbau zweier Behandlungsabteilungen in den Justizvollzugsanstalten Adelsheim und Offenburg. Wenn ein aus der Sicherheitsverwahrung entlassener Straftäter durch die nachträgliche Bewachung "rund eine halbe Million Euro im Jahr" koste, eine erfolgreiche Therapie aber nicht mal ein Zehntel, dann schüttelt der Wirtschaftsexperte nur den Kopf. "Jeder Investor würde hier anlegen, wenn er weiß, dass man jährlich mehrere Millionen Euro einspart", sagt Lautenschläger.

Therapieren ist billiger als wegsperren - Karlsruher Opferschutzinitiative sieht in neuen Therapieansätzen für gefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter eine riesige Kostenentlastung

 

Von Ralf Schick (epd) (1593/15.07.2011)

  

 

 

Behandlung von Tatgeneigten - Bericht Staatsanzeiger

Staatsanzeiger Baden-Württemberg berichtet über FAB

 

Unter dem Titel "Der rettende Griff zum Telefon sorgt dafür, dass es beim Gedanken bleibt" hat der Staatsanzeiger von Baden-Württemberg in seiner Ausgabe vom 3. Juni 2011 über das Angebot der FAB zur Behandlung von sog. Tatgeneigten berichtet. Der Artikel, welcher ein Interview des Therapeutischen Leiters der FAB enthält, ist zum Nachlesen oder Download nachfolgend eingestellt:

 

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Rückfallgefahr bei Sexualstraftätern (Focus-Online.de)

http://www.focus.de/politik/deutschland/studie-rueckfallgefahr-bei-sexualstraftaetern-
bleibt-selten-untersucht-_aid_331953.html


08.09.08, 16:56

Studie

Rückfallgefahr bei Sexualstraftätern
bleibt selten untersucht

Die Rückfallgefahr von Sexualstraftäter bleibt einer Studie der Uni Kiel zufolge in vielen Fällen unklar.
Nur wenige der Täter werden von einem Psychiater untersucht.

Einer Studie zufolge wird nur ein kleiner Teil von Kinderschändern während des Gerichtsverfahrens auf ihre Gefährlichkeit und die Rückfallgefahr untersucht. Das berichtet das ARD-Magazin „Report Mainz“ am Montag unter Berufung auf eine unveröffentlichte Studie der Universität Kiel. Demnach werden nur 15 Prozent der Ersttäter und etwa ein Drittel der Wiederholungstäter von einem Psychiater begutachtet.

Ursache sei nach Ansicht von Sexualmedizinern, dass im deutschen Strafsystem eine zwingende Begutachtung im Wesentlichen nur dann vorgeschrieben sei, wenn das Gericht Zweifel an der Schuldfähigkeit des Täters habe oder eine schwere psychische Störung vermute, berichtet „Report“. Schuldfähige Täter gingen aber in den normalen Strafvollzug und blieben dort häufig ohne Diagnose und Therapie.

In der Konsequenz bedeute das, dass „eine hohe Wahrscheinlichkeit“ bestehe, dass viele Täter ohne Diagnose der Rückfallgefahr wieder auf freien Fuß kämen, erklärte der Kieler Sexualmediziner Hartmut Bosinski. „Die entziehen sich etwaigen therapeutischen Angeboten, werden damit auch nicht diagnostiziert und gehen unerkannt in ihrer Gefährlichkeit wieder in Freiheit.“

Das Bundesjustizministerium verwies laut „Report“ darauf, dass Richter bereits jetzt solche Gutachten einholen könnten und es in vielen Fällen sogar explizit vorgeschrieben sei, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Das Gesetz sehe vor, dass in Fällen mittlerer und schwerer Sexualdelikte das Gericht die Gefährlichkeit des Täters zu prüfen habe.

Der Strafrichter Karl Michael Böhm sprach dagegen von einem gesetzgeberischen Defizit. Es sei zwar richtig, dass Richter schon jetzt Gutachter in allen Fällen hinzuziehen könnten, „aber da es der Gesetzgeber nicht ausdrücklich vorsieht, unterbleibt es in vielen Fällen“, sagte der Sprecher der Behandlungsinitiative Opferschutz, eines Zusammenschlusses renommierter Juristen und Gerichtsmediziner.

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Immer brutalere Übergriffe (ka-news.de)

http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=mwz2008110-491D


Behandlung der Straftäter als Opferschutz

Kinder gegen Kinder - nur eine Facette der aktuellen Gewaltdebatte (Foto: pol)
Karlsruhe - Nicht nur das Thema Jugendgewalt beherrscht derzeit die Schlagzeilen (ka-news berichtete) und scheint für manchen Politiker eine Steilvorlage im Wahlkampf (ka-news berichtete). Auch der Schutz vor Gewalt- und Sexualstraften Erwachsener ist anlässlich des jüngst gefassten Sexualstraftäters, der mit seinem "Kätzchentrick" gleich mehrere Male Kinder in Verstecke gelockt hatte (ka-news berichtete), wird der Ruf nach stärkerem Opferschutz stärker. Die Karlsruher Behandlungsinitiative Opferschutz setzt sich für eine Behandlung der Täter im Regelstrafvollzug ein.

Die 2005 gegründete Initiative ist ein beim Oberlandesgericht Karlsruhe ansässiger, interdisziplinärer Zusammenschluss von Richtern, Staatsanwälten, Vollzugsangehörigen, Psychiatern, Psychotherapeuten, Psychologen, Sozialarbeitern, Polizeibeamten, Rechtsanwälten, Wissenschaftler, Politikern und Journalisten, die sich für einen effektiven Opferschutz einsetzt. Ihr Leitmotiv: Die Beseitigung der vor allem im Regelstrafvollzug bestehenden erheblichen Defizite.

2007 Gruppen- oder Einzeltherapien bei 35 Strafgefangenen

Ein Schutz vor Gewalt- und Sexualstraftätern sei allein durch eine immer schärfer werdende gerichtliche Haft- und Sanktionspraxis nicht zu erreichen, so die Behandlungsinitiative Opferschutz. Entsprechend dürften gefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter nicht ohne Durchführung einer indizierten deliktsorientierten Therapie aus der Haft entlassen werden. Nur wenn man der bei solchen Tätern oft vorliegenden Persönlichkeitsstörung "auf den Zahn fühlt", könne das Risiko eines Rückfalls deutlich reduziert werden.

JVA Karlsruhe (Foto: ka-news)

Nach dem Vorstoß der Behandlungsinitiative Opferschutz hat der Landtag von Baden-Württemberg Haushaltsmittel von 100.000 Euro für die Jahre 2007 und 2008 zur Behandlung von Gewalt- und Sexualstraftätern zur Verfügung gestellt, durch die im vergangenen Jahr Pilotprojekte in mehreren Haftanstalten durchgeführt werden konnten. Bei 35 Strafgefangenen wurde 2007 mit der Durchführung rückfallreduzierender Gruppen- oder Einzeltherapien begonnen. Zudem wurden die Behandlungsabteilung für "Gewalt- und Sexualstraftäter" in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Mannheim sowie die "Behandlungseinrichtung für schwere Gewalttäter im Regelvollzug" in der JVA Heimsheim eröffnet.

Und junge Gewalttäter, die nicht strafmündig sind?

Für dieses Frühjahr steht die Eröffnung der sozialtherapeutisch ausgerichteten Behandlungsabteilung für Gewaltstraftäter in der JVA Heilbronn an. Zudem will sich die Behandlungsinitiative Opferschutz vor allem mit dem Thema der "Nachsorge" beschäftigen. Zum Opferschutz gehöre es nicht nur, bei Straftätern frühestmöglich während der Haft mit der Durchführung der Therapien zu beginnen, sondern diese auch nach deren Entlassung fortzusetzen.

Und wie sieht die Betreuung von jungen Gewalttätern aus, die noch nicht strafmündig sind und damit nicht in den Genuss solcher Therapien kommen? Das Thema ist auch in Karlsruhe aktueller denn je: Erst unlängst hatte der Fall eines brutalen Übergriffs auf ein zwölf Jahre alte Mädchen einer weiblichen Schlägerbande an der Haltestelle Bannwaldallee für Aufsehen gesorgt (ka-news berichtete). Zwei der Täterinnen waren unter 14 Jahre alt. Bekanntermaßen beginnt die Strafmündigkeit erst mit Vollendung des 14. Lebensjahres.

"Konzentration immer zuerst auf den Täter" - Opfer vernachlässigt?

Fritz Bachholz, Pressesprecher der Polizei Karlsruhe, verweist in diesem Fall auf die Sozial- und Jugendbehörde in Karlsruhe. "Bis zum 18. Geburtstag greift das Jugendstrafrecht, zwischen 18 und 21 Jahren das Heranwachsendenstrafrecht. Hier hat das Gericht zu entscheiden, ob das Jugendstrafrecht angewendet wird", so Bachholz. Bei jungen Gewalttätern unter 14 Jahren gebe es Sozialisierungsmaßnahmen: Die kriminellen Kinder kommen dann unter Umständen ins Heim; den Eltern könnte das Erziehungsrecht entzogen werden.

Therapiebedarf besteht aber nicht nur auf der Seite der Täter, sondern auch (oder gerade) auf Seiten der Verbrechensopfer. "Was immer passiert, man konzentriert sich immer zuerst auf den Täter. Die Opfer werden vernachlässigt. Das ist eine generelle Feststellung", so Erhard Koch, stellvertretender Leiter der Karlsruher Außenstelle der Opferschutzorganisation Weißer Ring. "Die Tendenz der Opferzahlen ist steigend. Ich bekomme täglich Anrufe von Menschen, die Opfer geworden sind und Angstzustände haben", erklärt er gegenüber ka-news.

Sexuelle Übergriffe auf Kinder wirken sich erst Jahre später aus

Ansteigend sei auch die "Brutalität der Übergriffe, vor allem auf Menschen mit Migrationshintergrund". Insgesamt 420 Außenstellen und 3.000 ehrenamtliche Mitarbeiter hat der Weiße Ring. In der Außenstelle Karlsruhe sind 13 Ehrenamtliche tätig. Die Betreuung der Kriminalitätsopfer durch die Karlsruher Hilfsorganisation ist dabei so vielseitig wie die Bandbreite der Straftaten: "Raub, schwere Körperverletzung, auch Stalking ist ein großes Thema", zählt Koch auf.

Wie sieht die Unterstützung des Weißen Rings aus? "Menschlicher Beistand, Zuhören, braucht das Opfer anwaltliche Hilfe, ist das Opfer durch die Straftat in wirtschaftliche Nöte gekommen?", beschreibt er die "Rundumbehandlung", die je nach konkretem Fall variiert. Viele Opfer würden an Psychotherapeuten oder Ärzte weitergeleitet. Die Therapien zahlen in der Regel die Krankenkassen. Das Problem sei laut Koch, dass sich die Fälle sexueller Übergriffe auf Kinder teilweise erst Jahre später auswirken. Übrigens: Der Weiße Ring zahlt dem "Bannwaldallee-Opfer" nun einen Selbstverteidigungskurs! (mwz)


Meldung vom Sonntag, 13. Januar 2008  © ka-news 2008

Wegsperren allein reicht nicht (pforzheimer-zeitung)

Pforzheimer Zeitung

Wegsperren allein reicht nicht

Spezielle Therapie soll die Rückfallquote schwerer Gewalttäter verringern – Landesweiter Modellversuch auch in Heimsheim


Die Psychologen Maria Friederike Köhler und Bert Mäckelburg wenden im Heimsheimer Knast eine neuartige kombinierte Einzel- und Gruppentherapie an, um knapp zehn schwere Gewalttäter nach der Entlassung vor einem Rückfall zu bewahren.  Foto: Seibel


HEIMSHEIM Die Zahl der Gewaltstraftaten in Baden-Württemberg ist in den vergangenen zehn Jahren um 50 Prozent gestiegen. Ein Pilotprojekt im Heimsheimer Gefängnis für schwere Gewalttäter soll die Rückfallquote senken.

PZ-REDAKTEUR
RALF STEINERT

Zwei Richter aus Pforzheim, die sich in der Initiative Opferschutz engagieren, haben den landesweiten Modellversuch in den Gefängnissen in Heimsheim, Mannheim und demnächst in Heilbronn auf den Weg gebracht. „Psychologen versuchen mit einer kombinierten Einzel- und Gruppentherapie, Sexualstraftäter und schwere Gewalttäter vor einem Rückfall zu bewahren“, sagen Hermann Meyer und Klaus Michael Böhm. „Wir wollen verhindern, dass es nach der Entlassung erneut Opfer gibt“, so Meyer, Vorsitzender Richter der Pforzheimer Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe, und Böhm, Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe.

Die Schweiz als Vorbild

„Das darf doch nicht wahr sein“, sagten Meyer und Böhm, als sie entdeckten, dass es keine spezielle Therapie für Gewalttäter gibt. Die Behandlung von Straftätern diene nicht nur der Wiedereingliederung, sondern vor allem dem Opferschutz. Die Schweiz sei auf diesem Weg weiter als Deutschland. „Eine Studie des psychiatrisch-psychologische Dienstes im Justizvollzug in Zürich hat gezeigt, dass die Rückfallquote sogar halbiert werden kann, wenn die Täter ihre Straftat therapeutisch aufarbeiten“, sagt Klaus Michael Böhm. Nur die wenigsten Straftäter bleiben lebenslang im Knast. Die meisten kommen wieder raus, doch die Persönlichkeitsstörungen haben sich nicht in Luft aufgelöst. Wegsperren allein genügt nicht.

„In Zürich erhält jeder gefährliche Straftäter, der behandlungswillig und -fähig ist, bereits zu Beginn der Haft eine Therapie, die individuell auf ihn zugeschnitten ist“, lobt Böhm das Schweizer Konzept. Hierzulande fehle es in Zeiten leerer Kassen am Geld, ähnliche Behandlungskonzepte einzuführen. „Das darf doch nicht wahr sein“, sei es auch dem Pforzheimer Stefan Mappus entfahren, als Hermann Meyer mit ihm über die Lücke im Vollzug sprach. Mappus, Chef der CDU-Landtagsfraktion, handelte schnell – und die Regierungskoalition machte für die Jahre 2007 und 2008 jeweils 100 000 Euro für ein Pilotprojekt in drei baden-württembergischen Gefängnissen locker.

Jetzt musste auch die Opferschutz-Initiative schnell schalten. Richter, Staatsanwälte, Psychologen, Rechtsanwälte und Mitarbeiter im Vollzug, die in der Basisbewegung aktiv sind, tauschten ihre Ideen via Internet aus, um das Modell zu starten. Im November begann in Mannheim das Projekt für Sexualstraftäter, gestern war Heimsheim an der Reihe. „Erstmals können wir Tätern, die eine über vierjährige Strafe verbüßen, eine passende und Erfolg versprechende Therapie anbieten“, sagte Gefängnisleiter Hubert Fluhr. Die Behandlung ist kein Zuckerschlecken für die Knackis. „Nicht jeder ist dafür geeignet“, so Fluhr. Die externe Diplom-Psychologin Maria Friederike Köhler und Bert Mäckelburg, Psychotherapeut im Heimsheimer Gefängnis, betreuen zwei Jahre lang knapp zehn Täter. Beide leiten gemeinsam die wöchentliche Gruppentherapie. Köhler übernimmt einmal pro Woche die Einzeltherapie.

PZ Modellversuch Straftäter Heimsheim.pdf (545.59 KB)

Mehr Sicherheit durch Therapie (n-tv.de)

http://www.n-tv.de/893365.html


Experten zufolge reichen harte
Strafen alleine nicht aus
 
Sonntag, 16. Dezember 2007

Gewaltverbrecher
Mehr Sicherheit durch Therapie


Es sind grauenvolle Morde wie jener an der 16-jährigen Carolin im Sommer 2005, die Forderungen nach mehr Härte gegen Gewaltverbrecher seit Jahren Konjunktur verleihen. Forderungen, die längst erfüllt sind: Der Gesetzgeber hat die Strafen für Sexualdelikte deutlich nach oben geschraubt, und die Richter greifen härter durch - Haftstrafen über fünf Jahre für Vergewaltiger werden heute doppelt so häufig verhängt wie vor wenigen Jahren. Gegen den Mörder von Carolin, einen vorbestraften und dann nicht austherapierten Vergewaltiger, packte die Justiz gar das gesamte Instrumentarium aus: lebenslang, besondere Schwere der Schuld, Sicherungsverwahrung.

Doch machen härtere Strafen die Welt wirklich sicherer? Die Expertenkritik am Trend zum Wegsperren wird lauter. Richter, Gefängnisleiter und Psychologen mahnen seit langem, dass sich eine psychische Störung des Täters nicht in Luft auflöst, nur weil er ein paar Jahre hinter Gittern verbracht hat. Und weil nur drei Prozent der Täter zu lebenslang verurteilt werden, verlassen die meisten irgendwann das Gefängnis - nicht selten als tickende Zeitbomben, wenn sie zuvor nicht behandelt und therapiert worden sind. Einige der Kritiker haben nun in Baden-Württemberg die "Behandlungsinitiative Opferschutz" gegründet: Mit drei Modellprojekten wollen sie die Therapiemöglichkeiten verbessern.

Zwei der Initiatoren, die beiden Karlsruher Strafrichter Klaus Böhm vom Oberlandesgericht und Axel Boetticher vom Bundesgerichtshof, erinnern an den Anfang der Carolin-Tragödie: Der Mörder des Mädchens war nach sieben Jahren Haft erst zwei Wochen vor der Tat entlassen worden. Jahrelang hatte er immer wieder hatte er eine Sozialtherapie beantragt, war aber als nicht therapiefähig eingestuft worden - erst ein Jahr vor seiner Entlassung begann die Behandlung. Zu spät, um den schwer persönlichkeitsgestörten Mann noch erfolgreich zu therapieren.


Carolin wurde 2005 von einem
vorbestraften und nicht austherapierten Vergewaltiger ermordet.



Dass Therapien kein Wellnessprogramm im Wohlfühlknast sind, sondern messbar Sicherheit schaffen, lässt sich wissenschaftlich belegen. Eine Studie des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes im Justizvollzug Zürich unter 300 Häftlingen stellte eine Senkung der Rückfallquote um 50 Prozent fest, wenn Täter mit einer speziell auf sie zugeschnittenen Therapie behandelt werden. Andere Untersuchungen, wie die des Psychiaters Hans-Ludwig-Kröber von der Berliner Charité, kommen zu ähnlichen Ergebnissen.


Den in Zürich erprobten Ansatz einer "deliktsorientierten" Mischung aus Gruppen- und Einzeltherapie will die Behandlungsinitiative nun in Baden-Württemberg umsetzen. Vor kurzem wurde das Therapieprojekt für Sexualstraftäter in der Vollzugsanstalt Mannheim gestartet, am Freitag folgte Heimsheim mit einem Programm für Gewalttäter. Wenn auch das dritte Projekt in Heilbronn läuft, werden etwa 35 Täter für ein straffreies Leben in Freiheit geschult.

Das ist nicht viel. Allein wegen Sexualdelikten sitzen in Baden- Württemberg 450 Täter in Haft. Andererseits ist der Preis gering: Je 100.000 Euro für 2007 und 2008 hat die CDU-Landtagsfraktion aus ihren Haushaltsmitteln locker gemacht, etwa 20.000 Euro hat die Initiative eingeworben. Dennoch bleibt das vorerst ein Tropfen auf dem heißen Stein. Denn mehr als die Hälfte aller 8300 Strafgefangenen in Baden- Württemberg erhält überhaupt keine Behandlung, wie Böhm in einer Fachzeitschrift schreibt.

Bundesweit sind zwar in den vergangenen Jahren viele neue Plätze in speziellen sozialtherapeutischen Anstalten geschaffen worden. Schwierigkeiten bereitet den Therapeuten aber ein anderer Trend. In den letzten zehn Jahren haben viele Bundesländer sogenannte Vollzugslockerungen zusammengestrichen. Der offene Vollzug wurde in Hamburg auf weniger als ein Drittel zurückgefahren, ähnlich in Hessen, in Bremen hat sich die Zahl halbiert. Auch Hafturlaube werden reduziert - obwohl die ersten vorsichtigen Schritte in die Freiheit eigentlich zum therapeutischen Konzept gehören, wie der Leiter der Sozialtherapie im Gefängnis Lingen, Bernd Wischka, kritisiert: "Wir haben immer mehr Leute, die nicht auf ihre Entlassung vorbereitet sind."

Von Wolfgang Janisch, dpa

© n-tv.de

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Therapie soll mehr Sicherheit bringen (gea.de)

http://www.gea.de/sixcms/detail.php?id=881470

Justizvollzug - Fachleute gegen Trend zum Wegsperren. »Behandlungsinitiative Opferschutz« will neue Wege gehen

Therapie soll mehr Sicherheit bringen

VON WOLFGANG JANISCH

KARLSRUHE. Es sind grauenvolle Morde wie jener an der 16-jährigen Carolin im Sommer 2005, die den Forderungen nach mehr Härte gegen Gewaltverbrecher seit Jahren Auftrieb verleihen. Forderungen, die längst erfüllt werden: Der Gesetzgeber hat die Strafen für Sexualdelikte deutlich nach oben geschraubt, und auch die Richter greifen härter durch - Haftstrafen über fünf Jahre für Vergewaltiger werden heute doppelt so häufig verhängt wie noch vor wenigen Jahren. Gegen den Mörder von Carolin, einen vorbestraften und dann nicht austherapierten Vergewaltiger, packte die Justiz gar das gesamte Instrumentarium aus: lebenslang, besondere Schwere der Schuld, Sicherungsverwahrung.

Richter und Psychologen warnen

Doch machen härtere Strafen die Welt wirklich sicherer? Die Expertenkritik am Trend zum Wegsperren wird lauter. Richter, Gefängnisleiter und Psychologen mahnen seit Langem, dass sich eine psychische Störung des Täters nicht in Luft auflöst, nur weil er ein paar Jahre hinter Gittern verbracht hat. Und weil eben nur drei Prozent der Täter zu lebenslang verurteilt werden, verlassen die allermeisten irgendwann das Gefängnis - nicht selten als tickende Zeitbomben, wenn sie zuvor nicht behandelt und therapiert worden sind. Einige der Kritiker haben nun in Baden-Württemberg die »Behandlungsinitiative Opferschutz« gegründet: Mit drei Modellprojekten wollen sie die Therapiemöglichkeiten im Südwesten verbessern.

Zwei der Initiatoren, die beiden Karlsruher Strafrichter Klaus Böhm vom Oberlandesgericht und Axel Boetticher vom Bundesgerichtshof, erinnern an den Anfang der Carolin-Tragödie: Der Mörder des Mädchens war nach sieben Jahren Haft erst zwei Wochen vor der Tat entlassen worden. Jahrelang hatte er Anträge zur Aufnahme in die Sozialtherapie gestellt, erst ein Jahr vor seiner Entlassung begann die Behandlung - zu spät, um den schwer persönlichkeitsgestörten Mann noch erfolgreich zu therapieren.

Dass Therapien kein Wellnessprogramm im Wohlfühlknast sind, sondern messbar Sicherheit schaffen, das lässt sich inzwischen wissenschaftlich belegen. Eine Studie des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes im Justizvollzug in Zürich unter 300 Häftlingen stellte eine Senkung der Rückfallquote um 50 Prozent fest, wenn Täter mit einer speziell auf sie zugeschnittenen Therapie behandelt werden. Andere Untersuchungen, wie die des Psychiaters Hans-Ludwig-Kröber von der Berliner Charité, kommen zu ähnlichen Ergebnissen.

Den in Zürich erprobten Ansatz einer »deliktsorientierten« Mischung aus Gruppen- und Einzeltherapie will die Behandlungsinitiative nun in Baden-Württemberg umsetzen. Vor kurzem wurde das Therapieprojekt für Sexualstraftäter in der Vollzugsanstalt Mannheim gestartet, am Freitag folgte Heimsheim mit einem Programm für Gewalttäter. Wenn auch der dritte Teil des Projekts in Heilbronn läuft, werden etwa 35 Straftäter für ein straffreies Leben in Freiheit geschult.

CDU-Fraktion macht Geld locker

Das ist nicht viel. Allein wegen Sexualdelikten sitzen in Baden-Württemberg 450 Täter in Haft. Andererseits ist der Preis der erhöhten Sicherheit verblüffend gering: Je 100 000 Euro für 2007 und 2008 hat die CDU-Landtagsfraktion aus ihr zustehenden Haushaltsmitteln locker gemacht, etwa 20 000 Euro hat die »Behandlungsinitiative« eingeworben.

Dennoch bleibt das vorerst ein Tropfen auf dem heißen Stein. Mehr als die Hälfte aller 8 300 Strafgefangenen im Land erhalten überhaupt keine Behandlung. Auch CDU-Fraktionschef Stefan Mappus, der den Weg für das Engagement seiner Fraktion ebnete, sieht im Südwesten »Nachholbedarf«, weil ein Großteil der inhaftierten Sexualstraftäter nicht individuell behandelt werde.

Bundesweit sind zwar in den vergangenen Jahren viele neue Plätze in speziellen sozialtherapeutischen Anstalten geschaffen worden. Schwierigkeiten bereitet den Therapeuten aber ein anderer Trend: In den letzten zehn Jahren haben viele Bundesländer sogenannte Vollzugslockerungen drastisch zusammengestrichen. (dpa)

Psychisch gestörte Täter sollen Schuldbewusstsein entwickeln
Pilotprojekte in Gefängnissen in Baden-Württemberg sollen die Rückfallquote schwerer Gewalt- und Sexualstraftäter reduzieren: So werden in Heimsheim acht Häftlinge therapiert, die wegen Mordes, Totschlags oder gefährlicher Körperverletzung zu mehrjähriger Haft verurteilt wurden. Für die Teilnahme müssen psychische Störungen bereits im Vorfeld der schweren Gewalttat erkennbar gewesen sein. Die Häftlinge bekommen zwei Jahre lang eine kombinierte Einzel- und Gruppenpsychotherapie. Ziele: Die Häftlinge sollen Verantwortung für die Straftat übernehmen, Schuldbewusstsein entwickeln und sich in die Opfer hineinversetzen. Sie sollen lernen, sich selbst kritisch zu betrachten und Selbstvertrauen aufzubauen. (dpa)

©  Reutlinger General-Anzeiger

Psychotherapie gegen hohe Rückfallquote (morgenweb.de)

http://www.morgenweb.de/nachrichten/politik/20071215_srv0000001899126.html

Pilotprojekt: Gewalttäter werden in Heimsheim behandelt

Psychotherapie gegen hohe Rückfallquote

Heimsheim. Drei Pilotprojekte in Gefängnissen in Baden-Württemberg sollen die Rückfallquote schwerer Gewalt- und Sexualstraftäter reduzieren. Michael Steindorfner, Ministerialdirektor im Justizministerium (CDU), zeigte sich gestern in der Justizvollzugsanstalt in Heimsheim (Enzkreis), überzeugt, dass die Programme von Erfolg gekrönt sein und sich landesweit etablieren werden. Die "Behandlungsinitiative Opferschutz" hatte das Projekt angestoßen, um die Gefahren für die Allgemeinheit durch entlassene Straftäter zu verringern. Die CDU im Landtag fördert die Modellversuche 2007 und 2008 mit jährlich 100 000 Euro.

Erinnerung an Fall Carolin

Zwei der Initiatoren, die beiden Karlsruher Strafrichter Klaus Michael Böhm vom Oberlandesgericht und Axel Boetticher vom Bundesgerichtshof, erinnerten an den tragischen Fall der ermordeten 16-jährigen Carolin: Der Mörder des Mädchens war nach sieben Jahren Haft erst zwei Wochen vor der Tat entlassen worden. Jahrelang hatte er Antrag um Antrag auf Aufnahme in die Sozialtherapie gestellt, erst ein Jahr vor seiner Entlassung begann die Behandlung - zu spät, um den schwer persönlichkeitsgestörten Mann noch erfolgreich zu therapieren.

In Heimsheim werden nun acht Häftlinge therapiert, die wegen Mordes, Totschlags oder gefährlicher Körperverletzung zu mehrjähriger Haft verurteilt wurden. Für die Teilnahme müssen psychische Störungen bereits im Vorfeld der schweren Gewalttat erkennbar sein, so dass ohne psychotherapeutische Behandlung eine erhebliche Rückfallgefahr besteht. Die Häftlinge bekommen zwei Jahre lang eine kombinierte Einzel- und Gruppenpsychotherapie durch interne und externe Therapeuten.

Ziele sind, dass die Häftlinge Verantwortung für die Straftat übernehmen, ein Schuldbewusstsein entwickeln und sich in die Opfer hineinversetzen. Weiter sollen sie lernen, sich selbst kritisch zu betrachten und Selbstvertrauen aufzubauen. Nach ihrer Entlassung sollen die Männer weiter Kontakt zu den externen Therapeuten halten, damit die Behandlungserfolge gesichert sind.

Ähnliche Therapien gab es bisher ausschließlich für Sexualstraftäter oder in der Spezialanstalt auf dem Hohen Asperg im Kreis Ludwigsburg. Doch auch bei Gewalttaten habe man mit psychotherapeutischen Behandlungen gute Erfahrungen gemacht, sagte Steindorfner. Diese sollen nun auch im Regelstrafvollzug eingeführt werden. In Mannheim werden seit etwa einem Monat Sexualstraftäter behandelt, in Heilbronn sollen ab 2008 weniger schwere Gewalttäter therapiert werden.

Klaus Michael Böhm, Richter am Oberlandesgericht in Karlsruhe, sagte, ein Projekt wie in Heimsheim sei im Schweizer Kanton Zürich bereits Standard, in Deutschland jedoch noch Neuland. Er hoffe, dass das Land die Mittel auch nach 2008 weiter bereit stellen werde. Auch bei schweren Gewalttätern könne durch Therapien die Rückfallquote von mehr als 40 auf fünf Prozent reduziert werden. Nur etwa zehn Prozent der Täter seien nicht therapierbar.

Hälfte erhält keine Therapie

Wenn auch der dritte Teil des Projekts in Heilbronn läuft, werden im Südwesten etwa 35 Straftäter für ein straffreies Leben in Freiheit geschult. Das ist nicht viel: Allein wegen Sexualdelikten sitzen in Baden-Württemberg 450 Täter in Haft. Mehr als die Hälfte aller rund 8300 Strafgefangenen in Baden-Württemberg erhalten überhaupt keine Behandlung, sagt Böhm. lsw

© Mannheimer Morgen
15. Dezember 2007


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