Nachträgliche Sicherungsverwahrung

 

Oberregierungsrat Thomas Ullenbruch, Freiburg i.Br.


Nachträgliche Sicherungsverwahrung -
Fragen über Fragen

Am 17. 3. 2001 trat das StrUBG BW in Kraft. Demnach müssen die Strafvollstreckungskammern (StVKn) auf Antrag des Leiters einer Justizvollzugsanstalt (JVA) unter bestimmten Voraussetzungen gegen einen zu einer zeitigen Freiheitsstrafe Verurteilten (VU) nachträglich die (unbefristete) Unterbringung in einer JVA anordnen.

Ullenbruch NStZ 2002-466.pdf (101.73 KB)

 

Richter am AG Thomas Ullenbruch, Freiburg i.Br.


Nachträgliche Sicherungsverwahrung -
ein legislativer „Spuk” im judikativen „Fegefeuer”?

Zugleich Besprechung der Entscheidung des BVerfG vom 23. 8. 2006 (2 BvR 226/06)1
und der jüngsten Rechtsprechung des BGH2

Ullenbruch NStZ-2007-62.pdf (156.37 KB)

 

 

Richter am AG Thomas Ullenbruch, Freiburg i.Br.


Nachträgliche Sicherungsverwahrung -
heikle Materie in Händen des BGH!

Keine Entlassung womöglich (immer noch) gefährlicher Verurteilter
Strafende hin oder her!

Ullenbruch NJW 2006-1377.pdf (141.35 KB)