Modellversuch JVA-Heimsheim
Modellversuch JVA-Heimsheim
Konzept für die Behandlung von schweren Gewalttätern im Regelvollzug der Justizvollzugsanstalt Heimsheim

Mit ihrem Modelversuch trägt die Justizvollzugsanstalt Heimsheim dem Umstand Rechnung, dass das Ende Januar 1998 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten zwar zu einer Ausweitung der Behandlung von Sexualstraftätern führte, andere nicht minder gefährliche Täter, wie vor allem schwere Gewalttäter, hiervon aber unberücksichtigt bleiben. Mit Hilfe eines externen Psychotherapeuten wird nunmehr als Behandlungsmaßnahme eine Kombination aus Gruppen- und Einzelpsychotherapie angeboten, welche möglichst bereits zu Beginn der Strafhaft einsetzen soll. Die Gruppe soll aus acht Teilnehmern bestehen, welche alle Strafen von mehr als vier Jahren zu verbüßen haben. Die bei den Teilnehmern vorhandenen psychischen Störungen müssen nach der Konzeption bereits im Vorfeld der schweren Gewalttat erkennbar sein, so dass ohne psychotherapeutische Behandlung eine erhebliche Rückfallgefahr besteht.

Die Einzelpsychotherapien finden
einmal wöchentlich statt und werden durch einen externen Psychotherapeuten
geleitet, wohingegen bei den einmal wöchentlich stattfindenden Gruppensitzungen
auch ein Anstaltspsychologe anwesend ist. Die Behandlungskonzeption lehnt sich
an bestehende Therapiemanuale, wie etwa das Behandlungsprogramm für
Sexualstraftäter (BPS, Wischka et al., 2002), an. Als Therapieziele sind unter
anderem vorgesehen: die Verantwortungsübernahme für die Straftat, die
Entwicklung von Schuld- und Konfliktbewusstsein, die Übernahme der Opferperspektive,
das Erkennen eigener Defizite bzw. Schwachpunkte insbesondere in Zusammenhang
mit der Tatbegehung, der Aufbau von Selbstbewusstsein, Selbstkontrolle und
sozialen Fertigkeiten, die Aufarbeitung
sonstiger tatrelevanter Defizite sowie
die Rückfallvermeidung. Die Unterbringung der Strafgefangenen in einer gesonderten Behandlungsabteilung wird
angestrebt, ist aber wegen der baulichen Voraussetzungen derzeit nicht
möglich. Sämtliche
Gefangene gehen einer Arbeit innerhalb der Anstalt nach. Die
Kernbehandlungszeit ist auf zwei Jahre angelegt. Nach der Entlassung des Strafgefangenen soll im Wege der Nachsorge
die Anbindung an den externen Therapeuten aufrechterhalten bleiben, damit die
zu erwartenden therapeutischen Erfolge gesichert sind.
Bildquelle: www.jva-heimsheim.de


