Grundsätze einer ambulanten Nachsorge
Ambulante Nachsorge in Deutschland
Die psychotherapeutische Behandlung von Straftätern und anderen Rechtsbrechern dient dem Opferschutz, denn nach gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen kann hierdurch das Risiko eines Rückfalls deutlich reduziert werden. So hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Nachsorgebehandlung von Straftätern in Forensischen Ambulanzen im Rahmen der Maßregel der Führungsaufsicht nunmehr in den §§ 67, 67 Abs. 2, 68a Abs. 7, 68b Abs. 1 Nr. 11, 68b Abs. 2 Satz 3 StGB ausdrücklich vorgesehen. Zu einem wirksamen Opferschutz gehört es aber nicht nur, bei solchen Tätern frühestmöglich während der Haft mit der Durchführung deliktorientierter Psychotherapien zu beginnen, sondern diese auch nach deren Entlassung fortzusetzen.
Am 10. November 2010 hat in München eine Tagung der freien Ambulanzen in Deutschland stattgefunden, in welcher die Grundlage für eine künnftige Zusammenarbeit geschaffen wurde.
Eine Auflistung der Ambulanzen können Sie hier nachlesen:
Ambulanzen Bundesweit
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