Forensische Ambulanz Baden
Durch die Gründung der Forensischen Ambulanz Baden soll eine Lücke im Opferschutz geschlossen werden.
Am 02. Juni 2008 wurde im Amtsgericht Karlsruhe die von der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. getragene Forensische Ambulanz Baden (FAB) eröffnet und mit einem Festakt in Anwesenheit des Justizministers von Baden-Württemberg, Prof. Dr. Ulrich Goll, am 11. November 2008 offiziell eingeweiht. Dort und an mehreren Behandlungstützpunkten im Lande, vor allem in Offenburg, Mannheim und Freiburg, führen seither die Ärzte und Therapeuten der FAB rückfallreduzierende psychotherapeutische Behandlungsmaßnahmen vor allem bei abgeurteilten Straftätern, aber zunehmend auch bei polizeilich oder ansonsten strafrechtlich auffällig gewordenen Personen, aber auch reinen Tatgeneigten (Charité-Fälle - dortiges Programm: "Kein Täter werden") durch.
Auch führen wir in der FAB seit seit 1.1.2010 vor allem in Karlsruhe, Offenburg und Freiburg eine Akutversorgung traumatisierter Opfer von Gewaltstraftaten durch, wobei jeden Mittwoch ab 9.00 Uhr eine regelmäßige Opfersprechstunde angeboten wird (Anmeldung unter unserem Opfertelefon unter: 0721 926 5041 oder in Eilfällen auch unter 0173 510 71 71).
Die psychotherapeutische Behandlung von Straftätern dient dem Opferschutz, da nach wissenschaftlichen Erkenntnissen durch eine indizierte Therapie das Risiko eines Rückfalls deutlich reduziert werden kann. Vor allem die Ergänzung der im Regelvollzug bereits bestehenden Angebote zur psychotherapeutischen Behandlung von Straftätern ist Leitmotiv der im Jahre 2005 ins Leben gerufenen Behandlungsinitiative Opferschutz - einem interdisziplinären Zusammenschluss (zur nunmehr erfolgten Vereinsgründung vgl. unter "BIOS-BW e.V") von Richtern, Staatsanwälten, Psychiatern und anderen Berufsgruppen, welcher als Opferschutzeinrichtung das bereits bestehende Angebot anderer gemeinnütziger Organisationen in Baden-Württemberg durch die Förderung von psychotherapeutischen Maßnahmen innerhalb und außerhalb des Strafvollzuges ergänzt.
Zu einer dauerhaft wirksamen Therapie gehört es aber auch, eine im Strafvollzug begonnene erfolgreiche rückfallfreduzierende Behandlung nach der Entlassung fortzusetzen. Eine derartige ambulante Nachsorge sieht das Strafgesetzbuch nunmehr in § 68 b Abs. 1 Nr 11 StGB durch die Einrichtung Forensischer Ambulanzen ausdrücklich vor.
Im Interesse des Schutzes künftiger Opfer führen wir therapeutische Maßnahme aber auch bei polizeilich oder ansonsten strafrechtliche auffällig gewordenen Personen durch und unterstützen damit Behörden und Sozialträger bei Ihren Aufgaben. Zusätzlich können in der FAB aber auch solche Personen vertrauliche psychologische Hilfe finden, die ohne Beratung Gefahr laufen, erstmals ein Gewalt- oder Sexualdelikt zu begehen.
Zur Erleichterung der Kontaktaufnahme hat die Forensische Ambulanz Baden Sprechstunden eingeführt, in welcher unsere Therapeuten für Sie telefonisch und nach fernmündlicher Vereinbarung auch persönlich vor Ort als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, insbesondere zur Klärung von Fragen der psychotherapeutischen Behandelbarkeit und der Möglichkeit der Finanzierung von Therapien.
Nach der am 16.10.2008 erfolgten Gründung des gemeinützigen Vereins Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V übernehmen wir seither auch in vielen Fällen die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung, wenn ansonsten kein Kostenträger vorhanden ist. Bitte unterstützen Sie uns hierbei durch Spenden, Sponsering oder durch die behördliche Zuweisung von Geldbußen.
Auch führen wir in der FAB seit seit 1.1.2010 vor allem in Karlsruhe, Offenburg und Freiburg eine Akutversorgung traumatisierter Opfer von Gewaltstraftaten durch, wobei jeden Mittwoch ab 9.00 Uhr eine regelmäßige Opfersprechstunde angeboten wird (Anmeldung unter unserem Opfertelefon unter: 0721 926 5041 oder in Eilfällen auch unter 0173 510 71 71).
Die psychotherapeutische Behandlung von Straftätern dient dem Opferschutz, da nach wissenschaftlichen Erkenntnissen durch eine indizierte Therapie das Risiko eines Rückfalls deutlich reduziert werden kann. Vor allem die Ergänzung der im Regelvollzug bereits bestehenden Angebote zur psychotherapeutischen Behandlung von Straftätern ist Leitmotiv der im Jahre 2005 ins Leben gerufenen Behandlungsinitiative Opferschutz - einem interdisziplinären Zusammenschluss (zur nunmehr erfolgten Vereinsgründung vgl. unter "BIOS-BW e.V") von Richtern, Staatsanwälten, Psychiatern und anderen Berufsgruppen, welcher als Opferschutzeinrichtung das bereits bestehende Angebot anderer gemeinnütziger Organisationen in Baden-Württemberg durch die Förderung von psychotherapeutischen Maßnahmen innerhalb und außerhalb des Strafvollzuges ergänzt.
Zu einer dauerhaft wirksamen Therapie gehört es aber auch, eine im Strafvollzug begonnene erfolgreiche rückfallfreduzierende Behandlung nach der Entlassung fortzusetzen. Eine derartige ambulante Nachsorge sieht das Strafgesetzbuch nunmehr in § 68 b Abs. 1 Nr 11 StGB durch die Einrichtung Forensischer Ambulanzen ausdrücklich vor.
Im Interesse des Schutzes künftiger Opfer führen wir therapeutische Maßnahme aber auch bei polizeilich oder ansonsten strafrechtliche auffällig gewordenen Personen durch und unterstützen damit Behörden und Sozialträger bei Ihren Aufgaben. Zusätzlich können in der FAB aber auch solche Personen vertrauliche psychologische Hilfe finden, die ohne Beratung Gefahr laufen, erstmals ein Gewalt- oder Sexualdelikt zu begehen.
Zur Erleichterung der Kontaktaufnahme hat die Forensische Ambulanz Baden Sprechstunden eingeführt, in welcher unsere Therapeuten für Sie telefonisch und nach fernmündlicher Vereinbarung auch persönlich vor Ort als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, insbesondere zur Klärung von Fragen der psychotherapeutischen Behandelbarkeit und der Möglichkeit der Finanzierung von Therapien.
Nach der am 16.10.2008 erfolgten Gründung des gemeinützigen Vereins Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V übernehmen wir seither auch in vielen Fällen die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung, wenn ansonsten kein Kostenträger vorhanden ist. Bitte unterstützen Sie uns hierbei durch Spenden, Sponsering oder durch die behördliche Zuweisung von Geldbußen.
Unsere Therapeuten sind unter der Rufnummer 0721 926 5200
wie folgt telefonisch erreichbar:
- Herr Klein: Dienstag von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr
- Herr Günther: Donnerstag von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr
- Herr Sauter: Montags von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr
- Herr Dr. Scheurer: Dienstag von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr und Donnerstag von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr jeweils in Mannheim
- Frau Trenkle: Mittwochs von 9.00 Uhr bis 10.00 Uhr
(Opfersprechstunde)
- Herr Broszio: Freitrags von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr (14-tätig)
- Herr Köster: Freitags von 9.00 Uhr bis 10.00 Uhr
- Herr Günther: Donnerstag von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr
- Herr Sauter: Montags von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr
- Herr Dr. Scheurer: Dienstag von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr und Donnerstag von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr jeweils in Mannheim
- Frau Trenkle: Mittwochs von 9.00 Uhr bis 10.00 Uhr
(Opfersprechstunde)
- Herr Broszio: Freitrags von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr (14-tätig)
- Herr Köster: Freitags von 9.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie uns auch jederzeit eine Nachricht auf Anrufbeantworter
(0721-926 5200) hinterlassen, wir rufen umgehend zurück.
In dringenden Fällen können Sie uns über unser
psychotherapeutisches Notfall-Telefon (0173-510 71 71) erreichen oder uns einen Brief oder eine E-mail senden.
Unsere Anschrift lautet:
Forensische Ambulanz Baden
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
E-Mail: info(at)fab-ka.de
Telefax: 0721/ 926 5082
Forensische Ambulanz Baden
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
E-Mail: info(at)fab-ka.de
Telefax: 0721/ 926 5082
Auch ist auf der Homepage der FAB (www.fab-ka-de) ein Formular zur Kontaktaufnahme eingestellt.
Mehr zur Konzeption der Forensischen Ambulanz Baden, (FAB) die von dem gemeinnützigen Verein Behandlungsintiative Opferschutz e.V. und dem PZN Wiesloch gemeinsam betrieben wird, können Sie dem Merkblatt "Das Behandlungsangebot der FAB" entnehmen. Auch möchten wir Sie auf die unter "Festakt" wiedergegebenen Redebeiträge aufmerksam machen – zur Einweihung der Forensichen Ambulanz Baden am 11.11.2008 sowie auf die hierzu unter "Reportagen" eingestellten Fernseh-, Radio- und Zeitungsberichte.
Die FAB sucht
Psychologische Psychotherapeuten
Seit der Gründung der Forensischen Ambulanz Baden (FAB) am 02.06.2009 hat der Bedarf an der psychotherapeutischen Behandlung in erheblichem Umfang zugenommen, weshalb das Team der FAB weiteren niedergelassene oder im Straf- oder Maßregelvollzug tätige Psychologische Psycho-therapeutenInnen für eine Mitarbeit in der FAB sucht.
Folgende Personengruppen gehören zu dem Behandlungssetting der FAB:
Folgende Personengruppen gehören zu dem Behandlungssetting der FAB:
- Abgeurteilte Straftäter während des Strafvollzugs oder nach Haftentlassung
- Behördlich oder polizeilich wegen Gewalt- oder Sexualdelikten auffällig gewordene Personen
- Sog. Tatgeneigte oder "Charité-Fälle"
-
Traumatisierte Opfer von Straftaten
Wenn Sie Interesse an einer Mitarbeit in der FAB haben oder weiter Informationen wünschen, nehmen Sie einach mit uns Kontakt auf unter der Rufnummer 0152 09050251 oder unter E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.




