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Ausgabe vom 2011-11-01 18:18:18
BIOS-News 09-2011 – StORMG: BIOS wurde angehört

StORMG: BIOS von Rechtsausschuss
des Bundestages angehört

Liebe Mitglieder und Unterstützer der Behandlungs-Initiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V.!
Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Am  26. Oktober 2011 fand vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (STORMG) - BT-Drucks. 17/6261 - sowie weiterer Gesetzentwürfe statt, zu welcher auch ein Vertreter von BIOS als Sachverständiger angehört wurde.

Neben Ausführungen zur geplanten Änderung der Strafprozessordnung und anderer Gesetze wurde insoweit von BIOS darauf hingewiesen, dass die Verbesserungen der Rechte von Opfern im Strafverfahren grundsätzlich zu begrüßen seien, es jedoch auch ein Anliegen des Gesetzgebers sein müsse, schon die Begehung von Straftaten zu verhindern. Insoweit wurde auf das dem Bundesministerium der Justiz am 3. März 2009 vorgelegte BIOS-Memorandum hingewiesen, welches in einem Eckpunktepapier der Regierungsfraktionen "Lösungen und Wege im Kampf gegen den sexuellen Kindesmissbrauch“  eingeflossen ist.

Anliegen des BIOS-Memorandums ist die Verbesserung des präventiven Opferschutzes im Deutschen Strafverfahren. Nach dem Vorschlag sollen gefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter bereits in der gerichtlichen Hauptverhandlung durch einen Sachverständigen daraufhin untersucht werden, ob von ihnen weiterhin eine Gefahr ausgeht, sie an einer psychischen Störung leiden und psychotherapeutisch behandelt werden können. Auch sieht der Vorschlag nach Schweizer Vorbild schon die Anordnung von therapeutischen Maßnahmen durch das Gericht vor. Durch eine solche verbesserte opferschützende Ausrichtung des deutschen Strafverfahrens soll verhindert werden, dass Gewalt- und Sexualstraftäter nach der Aburteilung der von ihnen begangenen Straftaten trotz bestehender Möglichkeit ohne zureichende therapeutische Intervention bleiben und auch im Falle einer Haftverbüßung vielfach ohne eine solche entlassen werden, obwohl durch eine deliktorientierte Behandlung und eine entsprechende Nachsorge das Rückfallrisiko deutlich reduziert werden könnte.
 
Auch wurde auf eine von BIOS in Auftrag gegebene Studie des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes (PPD) des Amtes für Justizvollzug des Kantons Zürich vom 4. Februar 2011 hingewiesen, aus welcher sich – ohne dass dies für die Frage des Opferschutzes wirklich von Belang sein könnte - ergibt, dass aufgrund der dort seit 1997 konsequent durchgeführten psychotherapeutischen Behandlungen von therapierbaren Gewalt- und Sexualstraftätern in und außerhalb des Strafvollzugs aufgrund verhinderter Rückfälle sogar die neuerlich anfallenden Haftkosten um mehr als die Hälfe gesenkt werden konnten. Bei der Untersuchung wurden die aktuellen Ergebnisse der Züricher Rückfalluntersuchungen berücksichtigt, nach welchen durch die dort praktizierte konsequente psychotherapeutische Behandlung therapierbarer Gewalt- und Sexualstraftäter die einschlägige Rückfallrate um mindestens 63 % gesenkt werden konnte und aktuell bei lediglich 3 % liegt. Nach der Studie hätte der Kanton Zürich ohne die derzeitigen therapeutischen Angebote schon allein wegen der Haftmehrkosten seit 1997 mehr als das Doppelte der jährlich für den Psychiatrisch Psychologischen Dienst (PPD) angefallenen Kosten von 3 Millionen Schweizer Franken (CHF) aufwenden müssen.
 
Die schriftliche Stellungnahme von BIOS kann auf der BIOS-Homepage unter www.bios-bw.de unter „Memorandum-Bundestagsdiskussion“ sowie auf der Homepage des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages nachgelesen und ausgedruckt werden.
 
Unterstützen Sie unser Anliegen des Opferschutzes bei Ihrer täglichen Arbeit, durch Zuweisung von Geldbußen, Spenden oder Sponsoring und/oder werden Sie für einen Jahresbeitrag von nur 30 € Mitglied des im Oktober 2008 in Karlsruhe gegründeten gemeinnützigen Vereins
Behandlungs-Initiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V.
Mehr hierzu (einschließlich Vereinssatzung und Aufnahmeantrag) finden Sie unter „BIOS-BW e.V.“.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr BIOS-BW-Newsletter-Team

 

Anlage:
BIOS-Stellungnahme vom 26.10.2011