Therapieren statt Wegsperren (fr-online.de)
Schutz vor Sexualstraftätern
Therapieren statt Wegsperren
Viele Sexualstraftaten könnten nach Überzeugung von Experten
verhindert werden,
wenn Täter nicht nur weggesperrt, sondern therapiert würden.
Einige Politiker beginnen umzudenken und wollen die Rückfallquoten senken.
Das entspricht dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung. Denn wer hinter
Gittern sitzt, kann keine neuen Straftaten begehen. Diese Sicherheit kann
jedoch nur vorübergehend halten. Denn für 62 237 der 64 512 Personen werden
sich die Gefängnistore wieder öffnen. Nur drei Prozent haben
"lebenslang", 375 Häftlinge befinden sich in Sicherungsverwahrung.
Folglich hängt der Schutz der Bevölkerung ganz wesentlich von der Rückfallquote
ab. Und da sieht es bisher schlecht aus. Etwa die Hälfte der Inhaftierten wird
erneut straffällig, bei jugendlichen Häftlingen ist die Wahrscheinlichkeit
sogar noch höher.
Michael Böhm, Strafrichter am Oberlandesgericht Karlsruhe, fordert seit langem
mehr Weitsicht beim Opferschutz. "Nach wie vor werden Gewalt- und
Sexualstraftäter ohne notwendige Therapie nach Verbüßung ihrer Haftstrafe
entlassen und stellen deshalb eine erhebliche Gefährdung der Bevölkerung
dar", schreibt Böhm in einem aktuellen Beitrag der Zeitschrift für
Rechtspolitik. Therapien für Straftäter seien entgegen der landläufigen
Meinung nicht unnütz, sondern nach wissenschaftlichen Studien ein
wirkungsvolles Mittel, potenzielle Opfer zu schützen. "Neuere
Untersuchungen gehen sogar davon aus, dass durch intensive Behandlungsmaßnahmen
die Rückfallquote bei Sexualstraftätern mehr als halbiert werden kann",
schreibt Böhm und bezieht sich auf Erhebungen in Zürich und Österreich.
Unterstützt wird die These auch von Hans-Ludwig Kröber, Psychiater und
Lehrstuhlinhaber an der Berliner Charité. Hans-Ludwig Kröber begutachtet seit
vielen Jahren Straftäter;
Strafvollzug
Im Maßregelvollzug werden Täter behandelt, wenn ein Strafgericht
dies anordnet.
"Freiheitsentziehende Maßregeln der Besserung und Sicherung" sind die
Unterbringung psychisch kranker Täter in einem psychiatrischen Krankenhaus (Paragraf
63 Strafgesetzbuch) und die Unterbringung Suchtkranker in einer
Entziehungklinik (Paragraf 64).
In der Praxis kommt in den Maßregelvollzug nur, wer wegen der Sucht oder
psychischen Erkrankung nicht voll schuldfähig war. Im normalen Strafvollzug aber
sind Therapien selten. jow
Nach Untersuchungen
Kröbers ist die Rückfallgefahr von Sexualstraftätern weit geringer, wenn sie
wegen Persönlichkeitsstörungen in Psychiatrien im so genannten Maßregelvollzug
behandelt werden als wenn sie aus dem normalen Strafvollzug entlassen werden.
Auf einer Tagung in Mainz mit sieben Psychiatrien, die mit Straffälligen
arbeiten, bezifferte Kröber in der vergangenen Woche die Rückfallquote mit zehn
bis zwanzig Prozent - statt 50 Prozent im normalen Strafvollzug. "Hier wird
sich einiges tun müssen", so das Fazit des Psychiaters.
Für Axel Boetticher, Strafrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, sind die
Erfolge der Psychiatrien ein klarer Beleg dafür, dass therapeutische Arbeit mit
Straffälligen Früchte trägt. Angesichts leerer Kassen werde aber im
Normalvollzug zu wenig und viel zu spät mit den Häftlingen gearbeitet - und
damit am falschen Ende gespart.
Baden-Württemberg hat nun umgedacht. Auf Initiative der dortigen CDU-Fraktion
wurden erstmals 100 000 Euro pro Jahr für einen Modellversuch zur Verfügung
gestellt. Justizminister Ullrich Goll (FDP) will Sexualstraftäter früher
therapieren und verweist auf die Erfolge in Zürich. Die Erkenntnis, dass
Resozialisierung kein "Sozialklimbim" ist, wächst. "Das ist eine
sinnvolle zusätzliche Investition in die Sicherheit der Menschen", so
Goll. Ursula Knapp
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Copyright © FR online 2007
Dokument erstellt am 02.04.2007 um 17:12:02 Uhr
Letzte Änderung am 02.04.2007 um 18:14:31 Uhr
Erscheinungsdatum 03.04.2007
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