Rückfallgefahr bei Sexualstraftätern (Focus-Online.de)

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bleibt-selten-untersucht-_aid_331953.html


08.09.08, 16:56

Studie

Rückfallgefahr bei Sexualstraftätern
bleibt selten untersucht

Die Rückfallgefahr von Sexualstraftäter bleibt einer Studie der Uni Kiel zufolge in vielen Fällen unklar.
Nur wenige der Täter werden von einem Psychiater untersucht.

Einer Studie zufolge wird nur ein kleiner Teil von Kinderschändern während des Gerichtsverfahrens auf ihre Gefährlichkeit und die Rückfallgefahr untersucht. Das berichtet das ARD-Magazin „Report Mainz“ am Montag unter Berufung auf eine unveröffentlichte Studie der Universität Kiel. Demnach werden nur 15 Prozent der Ersttäter und etwa ein Drittel der Wiederholungstäter von einem Psychiater begutachtet.

Ursache sei nach Ansicht von Sexualmedizinern, dass im deutschen Strafsystem eine zwingende Begutachtung im Wesentlichen nur dann vorgeschrieben sei, wenn das Gericht Zweifel an der Schuldfähigkeit des Täters habe oder eine schwere psychische Störung vermute, berichtet „Report“. Schuldfähige Täter gingen aber in den normalen Strafvollzug und blieben dort häufig ohne Diagnose und Therapie.

In der Konsequenz bedeute das, dass „eine hohe Wahrscheinlichkeit“ bestehe, dass viele Täter ohne Diagnose der Rückfallgefahr wieder auf freien Fuß kämen, erklärte der Kieler Sexualmediziner Hartmut Bosinski. „Die entziehen sich etwaigen therapeutischen Angeboten, werden damit auch nicht diagnostiziert und gehen unerkannt in ihrer Gefährlichkeit wieder in Freiheit.“

Das Bundesjustizministerium verwies laut „Report“ darauf, dass Richter bereits jetzt solche Gutachten einholen könnten und es in vielen Fällen sogar explizit vorgeschrieben sei, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Das Gesetz sehe vor, dass in Fällen mittlerer und schwerer Sexualdelikte das Gericht die Gefährlichkeit des Täters zu prüfen habe.

Der Strafrichter Karl Michael Böhm sprach dagegen von einem gesetzgeberischen Defizit. Es sei zwar richtig, dass Richter schon jetzt Gutachter in allen Fällen hinzuziehen könnten, „aber da es der Gesetzgeber nicht ausdrücklich vorsieht, unterbleibt es in vielen Fällen“, sagte der Sprecher der Behandlungsinitiative Opferschutz, eines Zusammenschlusses renommierter Juristen und Gerichtsmediziner.