Behandlungsgutachten
Die Forensische Ambulanz Baden bietet
für die Justizbehörden in Baden-Württemberg
die Erstellung von Behandlungsgutachten an
Die Frage, ob ein Täter unter einer behandlungsbedürftigen Störung leidet, ob er therapiefähig ist und welche Form der Behandlung bei ihm indiziert ist, hat im Strafverfahren nicht nur Bedeutung bei einer in Betracht kommenden Unterbringung nach §§ 63, 64, 66 StGB, sondern diese Frage ist auch bei zweifelsfrei vorhandener Schuldfähigkeit des Täters sowohl für die Bemessung der Strafe (§ 46 StGB) als auch - soweit dies in Betracht kommt - prognostisch für deren etwaige Aussetzung zur Bewährung (§ 56 StGB) erheblich. Insoweit bietet die FAB die Erstellung von qualifizierten Behandlungsgutachten (vgl. hierzu auch Nedopil, N. 2005, Prognosen in der Forensischen Psychiatrie - Ein Handbuch für die Praxis, Seite 132 ff.) unter folgenden Modalitäten an:
- Zeitrahmen etwa vier bis sechs Wochen nach Eingang der Akten in der FAB
- Gutachtenumfang etwa 10 Seiten
- Kostenrahmen etwa 500 - 1.000 Euro
(ca. 6 bis 10 Zeiteinheiten, ggf. zusätzlich MwSt.
und Fahrtaufwand bei Begutachtungen außerhalb der FAB)
und Fahrtaufwand bei Begutachtungen außerhalb der FAB)
Zu der Notwendigkeit der Erstellung von Expertisen zur Frage der psychotherapeutsichen Behandelbarkeit eines Straftäters und zu den hierfür in Betracht kommenden Behandlungsmöglichkeiten siehe auch das von BIOS erstellte sog. "BIOS-Memorandum", welches am 3.3.2009 dem Bundesministerium der Justiz vorgelegt wurde und auf der Hauptseite dieser Homepage unter "Memorandum" im Volltext abgedruckt ist.




