Aufgaben

 

Beseitigung von Behandlungsdefiziten
und Rückfallreduzierung

Die Behandlung von Straftätern dient dem Opferschutz, denn durch eine indizierte Therapie kann das Risiko eines Rückfalls deutlich reduziert werden. Die Ergänzung der bereits bestehenden Angebote zur Behandlung gefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter vor allem im Regelvollzug und im Bereich der ambulanten Nachsorge ist Leitmotiv der im Jahre 2005 ins Leben gerufenen  ansässigen Behandlungsinitiative Opferschutz - einem zunächst nur interdisziplinären Zusammenschluss (zur Vereinsgründung vgl. unter "Verein BIOS-BW") von Richtern, Staatsanwälten, Vollzugsangehörigen, Psychiatern, Psychotherapeuten, Psychologen, Sozialarbeitern, Bewährungshelfern, Rechtsanwälten, Wissenschaftlern und Journalisten, welche sich gemeinsam für einen effektiven Opferschutz einsetzen.

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Wie dringend eine solche Ergänzung des Behandlungsangebots im Land ist, zeigen die Zahlen des kriminolgischen Landesamtes Baden-Württemberg für das Jahr 2006. Danach befanden sich zum 31.3.2006 in Baden-Württemberg 453 Straftäter aufgrund von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern oder allgemein wegen Vergewaltigungen/sexuellen Nötigungen von Frauen oder Männern in Strafhaft, von denen nur 38 - mithin lediglich 8,39 % ‑ in den eigens hierfür eingerichteten Sozialtherapeutischen Anstalten behandelt wurden. Über 90 % dieser Täter befinden sich im allgemeinen Strafvollzug. Von lobenswerten Ausnahmen einmal abgesehen, stehen dort keine ausreichenden Personal- und Sachmittel zur Verfügung. In Baden-Württemberg erhalten deshalb über die Hälfte dieser Strafgefangenen überhaupt keine Behandlung, obwohl nur wenige - 2,5% - eine solche ablehnen oder nicht therapiefähig sind.


Bezüglich Gewaltstraftätern existiert keine
solche statistische Erhebung. 

 

Das Behandlungsangebot ist jedoch weitaus schlechter als bei Sexualstraftätern, obwohl die Gewaltkriminalität in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen hat (vgl. hierzu unter "Rückfalluntersuchungen").

Auch wenn sich das Behandlungsangebot durch die Zuweisung von Sonderhaushaltsmitteln des Landtags von Baden-Württemberg für die Jahre 2007/2008 bereits erheblich verbesert hat, bleibt noch vieles zu tun. Dafür brauchen wir auch weiterhin die Unterstützung von Politik und Gesellschaft, auch in fianzieller Hinsicht.

Helfen auch Sie mit!
Der Schutz von Frauen und Kindern geht uns alle an!

Es darf nämlich nicht angehen, gefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter nur deshalb unbehandelt aus der Haft zu entlassen, weil die Haftanstalten nicht über ausreichende Geldmittel verfügen. Vielmehr ist es erforderlich, dass jeder gefährliche Gewalt- und Sexualstraftäter schon während seiner Inhaftierung eine indizierte und rückfallvermeidende Therapie erhält. Auch muss die Behandlung über den Zeitpunkt einer Entlassung andauern und vor allem die besonders wichtige ambulante Nachsorge mit umfassen.

Präventive Zielsetzung

Auch darf nicht erst die Begehung einer Gewalt- oder Sexualkstraftat abgewartet werden, wenn im Vorfeld derselben Möglichkeiten zur Verhinderung bestehen. Aus diesem Grund setzen wir uns gemeinsam mit der Charité in Berlin (dortiges Programm: "Kein Täter werden") auch für vermehrte Angebote zur Behandlung von sog. Tatgeneigten oder lediglich polizeilich oder bei Sozialträgern auffällig gewordenen Personen ein. Wir bieten Hilfestellungen durch Therapieangebote für solche Personen auch in der Forensischen Ambulanz Baden (FAB) in Karlsruhe und auch an mehreren Behandlungsstützpunkten im Land an. Dieses Angebot unterscheidet sich von denjenigen in Berlin und Kiel auch dadurch, dass nicht nur potentielle Sexualstraftäter, sondern auch potentielle Gewaltstraftäter erfasst sind. Mehr zu diesem Angebot können Sie auf dieser Homepage unter "FAB-Tatgeneigte" nachlesen.