Konzeption „Innovatives Kompetenz-Netzwerk Ambulante Straftäterbehandlung Baden-Württemberg“ (IKN-BW)
Entwicklung der Qualitätssicherung und Erarbeitung von Qualitätsstandards bei ambulanten Straftäter-Therapien
Versorgungs- und Behandlungsproblematik von in Freiheit befindlichen Sexualstraftätern
In Baden-Württemberg werden jährlich ca. 1.400 Personen wegen einer Sexualstraftat verurteilt. Nur ein Teil dieser Straftäter wird in den Strafanstalten, den Anstalten des Maßregelvollzugs oder durch niedergelassene Psychotherapeuten einer Behandlung zugeführt.
Bei der strafrechtlichen Verfolgung und Bekämpfung dieser Straftaten hat sich auch entsprechend internationaler Erfahrungen herausgestellt, dass zur Verhinderung von weiteren Straftaten und Opfern eine gerichtliche Verfolgung und eine Bestrafung der Täter – so notwendig dies auch ist – ohne psychotherapeutische Behandlung nicht genügt. Daher hat der Gesetzgeber im „Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten“ (BGBI I S. 160ff.) vom 26. Januar 1998 eine Behandlung für Gewalt- und Sexualstraftäter mit einem Strafmaß von über zwei Jahren zur Verpflichtung gemacht.
Die Koordination der intramuralen und extramuralen Behandlungen ist zu regeln. Die Kooperation zwischen internen und externen Therapeuten bedarf dringend der Verbesserung. Die Fachkräfte des Psychologischen Dienstes der Vollzugsanstalten und des Maßregelvollzugs müssen daher notwendigerweise an dem zu gründenden „Kompetenznetzwerk“ beteiligt werden.
Ein Großteil der freiberuflichen Psychotherapeuten ist jedoch in der Behandlung dieser Täter fachlich nicht genügend erfahren und ausgebildet. Sowohl im Studium der Psychologie als auch in der Zusatzausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten finden sich i.d.R. keine Ausbildungsinhalte, die auf die Behandlung von Straftäternausgerichtet sind. Es bedarf daher dringend einer Verbesserung der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung durch einen systematischen fachlichen Austausch unter den Fachkollegen. Diese Lücke will der Verein Bewährungshilfe Stuttgart e.V. schließen. Dessen Psychotherapeutische Ambulanz hat bislang mehr als 520 Sexualstraftäter behandelt. Der „Fonds Psychotherapie und Bewährung“, der für ganz Baden-Württemberg zuständig ist, hat seit seiner Gründung 1992 inzwischen über 890 Anträge bearbeitet und ist dadurch mit den extramuralen Therapeuten in Verbindung.
Die Unterversorgung dieser Klientel gilt es jedoch im Interesse der präsumtiven Opfer und der inneren Sicherheit dringend zu beheben. Hierzu bedarf es der Mitarbeit durch freiberufliche und kassenzugelassene, approbierte Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die bereits vereinzelt Erfahrungen in der Behandlung von Straftätern gemacht haben, die aber der Unterstützung durch ein "IKN-BW“ bedürfen.
Zweck des Projekts sind u.a. die Entwicklung von Qualitätsstandards bei ambulanten Therapeuten, die systematische Erfassung und Vernetzung der ambulanten Therapeuten, Beratungsangebote, Austausch von Fachinformationen (auch über elektronische Medien), sowie Kooperationen zwischen anstaltsinternen und externen Therapeuten und derenWeiterqualifizierung. Dafür hat der Verein Bewährungshilfe Stuttgart e.V. und seine die Psychotherapeutische Ambulanz, das Modell „IKN-BW“ entwickelt, um den Bedarf an psychotherapeutischen Behandlungen für diese Klientel ermöglichen zu können.
Ziele:
Ziel ist unter Einbeziehung der psychotherapeutischen Fachkräfte der Justizvollzugsanstalten und des Maßregelvollzugs die Vernetzung freiberuflicher und kassenzugelassener ambulanter Psychotherapeuten, die insbesondere über den Fonds „Psychotherapie und Bewährung Baden Württemberg“ ambulante Straftäterbehandlungen durchführen und abrechnen, um sie fachlich ausreichend weiter zu qualifizieren.
Dies soll erreicht werden durch:
• Entwicklung der Qualitätssicherung und Erarbeitung von Qualitätsstandards
bei ambulanten Straftäter-Therapien
• Systematische Erfassung und Vernetzung von ambulanten Psychotherapeuten,
die Straftäter behandeln (wollen)
• Förderung der Kooperation zwischen externen und internen Therapeuten
• Aufbau eines Systems zum Austausch von Fachinformationen
• Bereitstellung von Beratungsangeboten zu Fragen der Behandlung
und zur Fort- und Weiterbildung
• Erhebung von Bedarf und Aufbau geeigneter Versorgungsstrukturen
• Verbesserung ambulanter Behandlungsmöglichkeiten für straffällige,
gestörte Männer mit einer Sexual- und Gewaltproblematik
• Bereitstellung von Fachwissen zur methodischen Umsetzung von ambulanter
Straftätertherapie
• Qualifizierung weiterer Psychotherapeuten, die bislang noch keine Erfahrung
in der Behandlung von Straftätern haben, aber Interesse zeigen, sich dieser
schwierigen Arbeit zu stellen.
• Verbesserung der Vernetzung freiberuflicher Psychotherapeuten mit
Einrichtungen des Strafvollzugs, der Justiz, Beratungsstellen, Kliniken u.a.m.
Angebote des Kompetenznetzwerks werden durch die Landes-Psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg mit Fortbildungspunkten anerkannt.
Der Fonds „Psychiatrie und Bewährung“ unterstützt dieses Anliegen mit allem Nachdruck. Auf Grund der Fondsrichtlinien ist ihm aber eine Finanzierung dieses Angebots nicht möglich.
Medien und Gremien für einen fachlichen Austausch:
• Anschreiben von Psychotherapeuten zur Eruierung ihres Interesses an einer
Vernetzung und eines fachspezifischen Austauschs
• Erstellung einer Adressdatei von regional ansässigen ambulanten Psychotherapeuten,
die Straftäterbehandlung durchführen, um die Vermittlung von fachbezogenen qualifizierten
Psychotherapeuten zu ermöglichen
• Aufbau einer Website, um Informationen für Patienten bereitzustellen, zur Darstellung
einer Behandler-Landkarte und für Hinweise von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
• Organisation von regelmäßigen jährlichen Fachtreffen zum Erfahrungsaustausch
(regional und überregional)
• Erstellung einer Mailinglist, um schnellstmöglich Informationen zur Fort- und Weiterbildung
und zu Fragestellungen bei Fachproblemen zu ermöglichen
• Herausgabe von Newslettern (zunächst ein bis zwei Newsletter pro Jahr), damit wichtige
Fachthemen an interessierte Behandler herangetragen werden können
• Angebote von Supervision und Beratung für ambulante Psychotherapeuten
• Organisation einer jährlichen „Fachtagung Kompetenznetzwerk Ambulante
Straftäterbehandlung Baden-Württemberg“.
Organisation des Netzwerks:
Der Verein Bewährungshilfe Stuttgarte.V. ist Organisator und Ansprechpartner für
freiberufliche Psychotherapeuten, die im Strafvollzug und Maßregelvollzug tätigen
Therapeuten, die Straftäter behandeln (wollen). Er organisiert die Fachtreffen auf
regionaler und überregionaler Ebene in Baden-Württemberg.
Das „IKN-BW“ organisiert die Adressendatei und erstellt und pflegt die Homepage.
Ebenfalls bieten die dortigen Psychotherapeuten ein Beratungs- und
Supervisionsangebot für ihre Kolleginnen und Kollegen an.
Weiterhin vermittelt der Verein Bewährungshilfe Stuttgarte.V. bei Anfragen durch
Polizei, Justiz, medizinische und sonstige Institutionen kompetente regionale Psychotherapeuten,
die bei Fragen zu Sexualdelikten und zur Sexualdelinquenz fachkundig
ortsnah beratend behilflich sein können.
Siegfried Bayer
Stuttgart, den 16. September 2009