Pilotprojekte 09-2008
Pilotprojekte 09-2008
Pilotprojekte
Bericht zum Stand der Pilotprojekte September 2008
Das Land Baden-Württemberg hat auf Initiative der Behandlungsinitiative Opferschutz für die Jahre 2007/2008 Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 100.000 Euro zur psychotherapeutischen Behandlung gefährlicher Gewalt- und Sexual-Straftäter zur Verfügung gestellt. Diese Mittel werden derzeit durch den Vergabeausschuss des beim Verband Bewährungs- und Straffälligenhilfe Baden-Württemberg e.V. ansässigen Fonds Psychotherapie und Bewährung unter dem Fondsteil 2 (F 2) gesondert bewirtschaftet. Die Pilotprojekte dienen dem Ziel der nachhaltigen Verbesserung des Opferschutzes durch Rückfallprophylaxe.
Zu diesem Zwecke werden rückfallgefährdeten Gewalt- und/oder Sexualstraftätern durch externe und interne therapeutische Fachkräfte möglichst schon bei Beginn der Strafvollstreckung nicht nur grundlegende Fertigkeiten für einen weniger belastenden und sozial verträglichen Umgang mit sich selbst und anderen vermittelt, sondern sie werden vor allem auch dazu geführt, die Verantwortung für ihre Straftaten zu übernehmen. Dabei sollen Schuld- und Konfliktbewusstsein sowie Opferempathie entwickelt werden. Eigene Defizite sollen erkannt und Bewältigungsstrategien vermittelt werden. Ausgeschlossen aus den Projekten sind schwer gestörte Täter, die einer umfassenden Sozialtherapie mit hoher Betreuungsdichte in einer sozial-therapeutischen Anstalt bedürfen. Die Pilotprojekte ergänzen daher die sozialtherapeutischen Angebote des Strafvollzugs für einen zahlenmäßig großen, wenn auch nicht so schwer gestörten, aber gleichwohl rückfallgefährdeten Personenkreis.
Die Behandlung erfolgt in einer Kombination von vorwiegend verhaltens-therapeutisch ausgerichteter Einzeltherapie und Gruppentherapie, die sich an Elementen des BP-S orientiert. Einzeltherapie wird durch externe Fachkräfte, Gruppentherapie i.d.R gemeinsam von externen und internen Fachkräften angeboten. Die erstmals in dieser Form durchgeführte enge Zusammenarbeit zwischen Fachleuten innerhalb und außerhalb des Strafvollzugs hat sich nach einer ersten Einschätzung der beteiligten Anstaltsleiter bewährt und zur Erhöhung der Therapiemotivation der Gefangenen beigetragen. Auch hat sich die Kombination von gruppen- und einzeltherapeutischer Behandlung nach den langjährigen Erfahrungen des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes des Kantons Zürich bei Straftätern als besonders rückfallverhindernd erwiesen. Nach neuesten dort durchgeführten Studien kann durch deliktsorientierte Therapien das Rückfallrisiko von 40% auf bis zu 5% gesenkt werden Wie auch die externe Auswertung der inzwischen zehnjährigen Arbeit der Stuttgarter Ambulanz für Sexualstraftäter zeigt, ist es durch ein besonderes Setting in der psychotherapeutischen Arbeit möglich, die Rückfälligkeit bei Sexual-straftätern jedenfalls mehr als zu halbieren. Das entspricht internationalen Erfahrungen. Inzwischen wurde die Forensische Ambulanz Baden in Karlsruhe mit gleicher Zielrichtung gegründet
(vgl. hierzu: www.bios-bw.de unter Forensische Ambulanz).
Die Projekte unterscheiden sich in ihrer Ausgestaltung und Dauer.
Die Justizvollzugsanstalt Heilbronn verfolgt das gesteckte Ziel mit Hilfe anerkannter Methoden des Antigewalttrainings, das von anstaltseigenen Kräften geleitet wird, in Kombination mit einzeltherapeutischer Behandlung durch einen externen Psychotherapeuten. Aufgenommen werden Gewalttäter. Die Behandlungsdauer ist auf ein Jahr angelegt. Die Gruppengröße von anfangs sieben Gefangenen hat sich inzwischen durch Entlassung und Ausweisung auf fünf Gefangene reduziert. Zwei von diesen erhalten derzeit zusätzlich Einzeltherapie durch einen externen Psychotherapeuten. Die Justizvollzugsanstalt hat die an dem Projekt teilnehmenden Gefangenen in eine besondere Behandlungsabteilung verlegt, um negative Einflüsse aus dem Regelvollzug zu minimieren. Vom Bedarf her gesehen hält die JVA Heilbronn die Einrichtung mehrer Gruppen für erforderlich, bei denen allerdings verstärkt Einzeltherapie durch eine externe Fachkraft notwendig erscheint.
Die Justizvollzugsanstalt Heimsheim legt in ihrem Projekt den Schwerpunkt der Behandlung mehr auf Einzeltherapie. Die Behandlungszeit ist auf zwei Jahre angelegt. Aufgenommen werden Gewalttäter. Die Behandlung beginnt mit einer sechsmonatigen Einzeltherapie, in der auch die Gruppeneignung festgestellt wird, gefolgt von einer einjährigen Gruppentherapie, während der die Einzeltherapie begleitend im Wochenabstand fortgeführt wird. Danach wird die Einzeltherapie weitergeführt, allerdings je nach Bedarf in größeren Intervallen. Die Gruppe besteht derzeit aus acht Gefangenen, nachdem sich zwei weitere Gefangene im Verlauf der Behandlung als ungeeignet erwiesen hatten. Die JVA Heimsheim konnte zwar bis jetzt aus baulichen Gründen noch keine gesonderte Behandlungsabteilung einrichten, doch wird dies nach wie vor angestrebt. Die Einzeltherapie wird durch eine externe Fachkraft der Psychotherapeutischen Ambulanz Stuttgart durchgeführt, die Gruppentherapie von ihr gemeinsam mit einer anstaltszugehörigen psychologischen Psychotherapeutin.
Der Bedarf an weiteren Behandlungsplätzen ist groß; allein bei einem der Anstaltspsychologen stehen derzeit 38 Gefangene, bei denen Tataufarbeitung als Rückfallprophylaxe notwendig ist, auf der Warteliste.
Die Justizvollzugsanstalt Mannheim, die ihr Pilotprojekt als erste im November 2007 gestartet hatte, verfolgt in ihrem Projekt gleichgewichtig Einzeltherapie durch einen externen Therapeuten (in zwei Fällen auch durch eine interne Fachkraft) und Gruppentherapie, die gemeinsam von externer und interner Fachkraft gestaltet wird. Aufgenommen werden Sexualstraftäter. Die Dauer der Behandlung ist auf zwei Jahre angelegt. Die Gruppengröße ging infolge der Verlegung eines Gefangenen von elf auf zehn Teilnehmer zurück. Es besteht eine Warteliste. Nach dem bisherigen Verlauf der Behandlung schätzen die Therapeuten die Prognose in acht Fällen eher positiv ein. Für ein abschließendes Urteil ist es natürlich noch zu früh. Die JVA Mannheim hat für die behandelte Gruppe eine eigene Behandlungsabteilung geschaffen.
Die Pilotprojekte werden, wenn die Fremdfinanzierung über eine private Stiftung zustande kommt, durch die Lehrstühle für Kriminologie (Professor Dölling) und Psychologie (Professor Fiedler) an der Universität Heidelberg begleitend beforscht, um die Behandlungsformen weiter zu effektivieren.
Neben diesen Pilotprojekten finanziert der Vergabeausschuss über den Fonds F 2 noch weitere Einzeltherapien für insgesamt 29 Gefangene in den Justizvollzugsanstalten Bruchsal, Freiburg, Rottenburg, Schwäbisch Gmünd und Schwäbisch Hall durch externe Psychotherapeuten. Dabei handelt es sich ausschließlich um Gewaltstraftäter.
Die Fortführung der Pilotprojekte über das Jahr 2008 hinaus ist im Interesse eines effektiven Opferschutzes gerade im Bereich von Verletzungen der körperlichen und sexuellen Integrität anderer dringend erforderlich. Auch besteht in Baden-Württemberg trotz erheblicher Verbesserung weiterhin erheblicher Bedarf an der psychotherapeutischen Behandlung gefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter im Regelstrafvollzug.
Die Behandlungsinitiative Opferschutz dankt dem Landtag und dem Justizministerium von Baden-Württemberg für Ihre Unterstützung und die in Aussicht gestellte weitere Förderung ihrer Projekte.
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