Landtag berichtet über FAB-Präventionsprogramm
Landtag berichtet über FAB-Präventionsprogramm
Landtag von Baden-Württemberg berichtet über FAB-Präventionsprogramm
Keine Gewalt- und Sexualstraftat begehen
Auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg Dr. Hans-Peter Wetzel vom 26. Oktober 2010 hat das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren am 22. November 2010 ausführlich über das Präventionsprogramm der Forensischen Ambulanz Baden (FAB) „Keine Gewalt- und Sexualstraftat begehen“ berichtet, welches dort am 23. Juli 2010 Frau Ministerien Dr. Monika Stolz im Rahmen des Arbeitskreises Kinderland Baden-Württemberg offiziell vorgestellt wurde.
Der Bericht stellt fest, dass Ziel der Forensischen Ambulanz Baden (FAB) die Vermeidung von Sexual- und Gewaltstraftaten durch die psychotherapeutische Behandlung von abgeurteilten Straftätern (Rückfallprävention), aber auch von strafrechtlich noch nicht auffällig gewordenen Straftätern sei, die befürchten, eine Straftat zu begehen, sog. Tatgeneigte. Konkretes Ziel des Projekts „Keine Gewalt- oder Sexualstraftat begehen“ sei es, erstmalig sexuelle Übergriffe zu vermeiden und die Therapiemotivation derjenigen zu erhöhen, die ihre Behandlungsbedürftigkeit nicht ausdrücklich anerkennen. Hierzu sei ein Angebot geschaffen worden, unter voller Wahrung der Anonymität eine wohnortnahe, bei Bedarf kostenlose psychotherapeutische Behandlung auch ohne ärztliche Verordnung zu erhalten.
Das Angebot der FAB unterscheide sich in mehreren Punkten von dem Projekt der Charité in Berlin „Kein Täter werden“. So handele es sich bei dem Projekt der Charité in erster Linie um ein Forschungsprojekt, während bei dem Projekt der FAB allein die Versorgung, also die Behandlung des Tatgeneigten eine Rolle spiele. Auch sei das Projekt der Charité nur auf die Therapie Pädophiler ausgerichtet und setze damit an einer medizinischen Indikation an, weshalb Menschen, die in Gefahr laufen, sexuelle Gewalt gegen Kinder auszuüben, ohne pädophil verlangt zu sein, von dem Projekt nicht erfasst würden, ebenso auch nicht solche Personen, die Gefahr laufen, sonstige Sexual – und Gewaltdelikte zu begehen. Hingegen sei das Angebot der FAB breiter angelegt, da es am Opferschutz und nicht an einer medizinischen Indikation ausgerichtet sei. Es stelle maßgeblich darauf ab, ob durch eine psychotherapeutische Behandlung ein strafrechtlich relevanter Übergriff verhindert werden könne. Deshalb würden auch potentielle Gewaltstraftäter erfasst.
Das Behandlungsangebot der FAB sei niederschwellig und biete eine unentgeltliche Behandlung unter voller Wahrung der Anonymität und Einhaltung der Schweigepflicht an. Auch sei das Netz der Behandlungsorte recht dicht, so dass eine wohnortnahe Behandlung möglich sei,
Hinweis: Das Programm „Keine Gewalt und Sexualstraftat begehen” wird derzeiten angeboten in Karlsruhe, Mannheim, Offenburg, Freiburg, Heilbronn, Heidelberg und Pforzheim. Weitere Anlaufstellen sind geplant. Hilfesuchende Personen können sich entweder selbst beim Psychotherapeutischen Notfalltelefon der Forensischen Ambulanz Baden (FAB) unter der Rufnummer 0173-510 71 71 melden oder durch Behörden, sozialen oder caritativen Einrichtungen u.a. in eine der mehrmals wöchentlich stattfindenden Sprechstunden der Ambulanz vermittelt werden. Interessierte Personen können unter dieser Rufnummer dort nähere Auskünfte zum Ablauf der Behandlung erfragen.
Die Landtagsdrucksache 14/7106 sowie der Volltext des Präventionsprogramms (Stand 1. August 2010) kann unter FAB-Tatgeneigte nachgelesen werden.
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