Behandlung von Sicherungsverwahrten
Behandlung von Sicherungsverwahrten
BIOS-BW prüft die Übernahme der Behandlung von Sicherungsverwahrten in Baden-Württemberg
Auf Anregung der Justizvollzugsanstalt Freiburg und der für die Durchführung der Bewährungshilfe in Baden-Württemberg zuständigen Neustart GmbH prüft die Behandlungsinitiative Opferschutz derzeit die Möglichkeiten zur Übernahme der Behandlung von in Sicherungsverwahrung untergebrachten Straftätern in der JVA Freiburg. Insoweit kommt vor allem ein Angebot zur entlassvorbereitenden Betreung derjenigen in Sicherungsverwahrung befindlichen Täter in Betracht, welche aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) vom 17.12.2009 möglicherweise zeitnah aus der Unterbringung entlassen werden und im Sinne einer Verhütung von Strafttaten nach Jahren der Unterbringung auf ein Leben in Freiheit vorbereitet werden müssen.
Das Urteil des EGMR vom 17.12.2009 sowie ein hierauf ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe können sie in Kürze hier nachlesen.
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