Aktuelles
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09:30 Uhr |
Besammlung vor der Justizvollzugsanstalt Pöschwies, |
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09:40 Uhr |
Einlass in die Justizvollzugsanstalt Pöschwies, anschliessend Kaffee und Gipfeli |
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09:50-10:00 Uhr |
Begrüssung |
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10:00-11:30 Uhr |
Das Zürcher PPD-Modell zur Verhinderung von Gewalt- und Sexualstraftaten unter besonderer Berücksichtigung von Präventionsdefiziten in Deutschland und Möglichkeiten der Umsetzung in Deutschland (Inhalt siehe Abstract) |
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11:30-12:00 Uhr |
Diskussion
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12:00-12:30 Uhr |
Apéro im Foyer mit der Möglichkeit zum persönlichen Austausch |
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12:30-13:30 Uhr |
Mittagessen im Sitzungszimmer der Justizvollzugsanstalt Pöschwies |
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13:30-14:00 Uhr |
Besichtigung der Forensisch-Psychiatrischen Abteilung (FPA) |
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14:00 Uhr |
Verabschiedung
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Abstract
Das Zürcher PPD-Modell zur Verhinderung von Gewalt- und Sexualstraftaten unter besonderer Berücksichtigung von Präventionsdefiziten in Deutschland und Möglichkeiten der Umsetzung in Deutschland
Jeder Mensch hat das Recht, nicht Opfer einer Gewalt- oder Sexualstraftat zu werden. Aus diesem Recht ergibt sich die Verpflichtung des Staates, in bestmöglicher Weise für die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu sorgen. Der hier beschriebene Grundsatz ist die Ausgangsthese der Zürcher Opferschutz-Charta (www.z-o-c.org). In ihr werden 10 Paradigmen formuliert, die für eine verbesserte Prävention und einen besseren Opferschutz wichtig sind.
Nach wie vor sind in Deutschland aber erhebliche Defizite in der Berücksichtigung des Präventionsprinzips und damit beim Opferschutz zu beklagen. Das liegt nicht zuletzt daran, dass bislang keine nachhaltige gesellschaftspolitische Diskussion über einen am Präventions- und Opferschutzgedanken ausgerichteten Umgang mit Straftätern etabliert werden konnte. Vielfach sind Missverständnisse über Gefährlichkeitsbeurteilungen oder deliktpräventive Therapien anzutreffen. Die Diskussion über den Umgang mit Straftätern ist stark durch weltanschauliche Positionierungen und einseitige politische Zuordnungen nach einem stereotypen Rechts-Links-Schema geprägt.
Seit der am 03. März 2010 erfolgten Vorlage des sog. „BIOS-Memorandums“ an das Bundesministerium der Justiz ist die Verbesserung des präventiven Opferschutzes auch Gegenstand der juristischen, gesellschaftlichen und politischen Diskussion in Deutschland geworden und hat in diesem Zusammenhang auch Aufmerksamkeit in den Medien gefunden (vgl. hierzu die Homepage www.bios-bw.de).
Zwar gibt es leider keine 100%ige Sicherheit. Aber es kann viel mehr getan werden. Für ein effektives Gefährlichkeitsmanagement von Gewalt- und Sexualstraftätern ist die flächendeckende Verfügbarkeit professioneller Risikobeurteilungen sowie risikosenkender Therapien für rückfallgefährdete Straftäter von grosser Bedeutung. Andererseits geht es aber auch darum, die kleine Gruppe der hoch gefährlichen und nicht therapierbaren Täter frühzeitig zu erkennen und langfristig zu sichern.
Das Zürcher Modell ist ein konsequent auf Prävention ausgerichteter Justizvollzug und ist u.a. durch folgende Elemente gekennzeichnet:
- häufige Begutachtungen (Risikobeurteilungen) von Gewalt- und Sexualstraftätern zum Urteilszeitpunkt
- weitgehende Verfügbarkeit professioneller Risikobeurteilungen im Strafvollzug, aber auch bei Entlassungen aus der Untersuchungshaft bzw. bei besonderen Gefährdungssituationen von Personen in Freiheit
- Platzierung von Tätern aufgrund ihres Risikos und nicht aufgrund vorhandener oder nicht vorhandener Schuldfähigkeit
- flächendeckende Implementierung deliktpräventiver Therapieangebote im Strafvollzug
- weitergehende Möglichkeiten der (auch nachträglichen) Verwahrung bei hochgefährlichen Tätern, wenn sich keine ausreichende Risikoreduzierung erzielen lässt
- langfristige, durchgehende Nachbetreuung entlassener Straftäter im Sinne eines langfristigen Risikomanagementprozesses
- gross angelegte wissenschaftliche Untersuchungen zu kriminologischen und persönlichkeitsbezogenen Merkmalen bei Gewalt- und Sexualstraftätern
Im Vortrag werden die in Zürich praktizierten Konzepte und die rechtlichen Grundlagen erläutert. Dabei werden auch die aktuellen Zahlen der fortlaufenden Therapie-Evaluations-Studie vorgestellt, aus denen die Wirksamkeit und die Kosteneffizienz der in Zürich vorhanden Strukturen hervorgeht. Auch wird auf einige Missverständnisse im Zusammenhang mit Risikobeurteilungen und auf die Situation in Deutschland eingegangen (z.B. Diskussion zur Sicherungsverwahrung).
Am Beispiel der Forensischen Ambulanz Baden (FAB) – Träger: Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. –, welche bereits im Auftrag des Landes Baden-Württemberg Begutachtungen von abgeurteilten gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftäter durchführt (sog. reine Behandlungsgutachten nach Nedopil), sollen zudem konkrete Ansatzpunkte aufgezeigt werden, wie sich auf der Grundlage des „BIOS-Memorandums“ das Schweizer Präventionsmodell auch im deutschen Recht umsetzen lässt. Es ist zu erwarten, dass eine solche Reform nicht nur zu einer deutlichen Reduzierung der Rückfallquote, sondern mittelfristig auch zu erheblichen Kosteneinsparungen führen wird.
Auf Teufel komm raus
Auf Teufel komm raus - Filmabend
Sicherungsverwahrung
Das Institut für Kriminologie der Universität Heidelberg zeigte am Mittwoch, 2. November 2011 um 19.00 Uhr im Heidelberger Gloria-Kino den Dokumentarfilm "Auf Teufel komm raus". Als Kooperationspartner fungieren die beiden Vereine Prävention Rhein-Neckar e.V. und Sicheres Heidelberg e.V.. Es geht in dem Film um den mehrfach verurteilten und immer noch als gefährlich eingestuften Sexualstraftäter Karl D., nach dessen Entlassung aus der Haft sich eine Bürgerbewegung formiert, die seinen Wegzug aus der Gemeinde erreichen will. Im Anschluss an den Film fand mit den Besuchern der Veranstaltung - das Kino war ausverkauft - eine Diskussion und ein Filmgespräch mit Experten statt. Podiumsteilnehmer waren: Richter am Oberlandesgericht Klaus Böhm (Vorsitzender der Behandlungsinitiative Opferschutz BW); Prof. Dr. Axel Dessecker, Kriminologische Zentralstelle Wiesbaden; Dr. Ineke Pruin, Universität Heidelberg; Dr. Holger-C. Rohne, Anwaltsverein Heidelberg; Dr. Angelika Treibel, Universität Heidelberg.
Für BIOS wies RiOLG Klaus Böhm darauf hin, dass sich nicht nur die Frage stelle, wie die Gesellschaft mit gefährlichen Gewalt- oder Sexualstraftätern nach einer Haftentlassung - dies sei bei 99 % aller Täter der Fall - umgehe, sondern auch die Frage, was der Staat unternehme, damit es nicht zu einer Wiederholung der Tat komme. Unter Bezug auf das dem BMJ am 3.3.2009 vorgelegte BIOS Memorandum (siehe diese Homepage unter "Memorandum") wurde darauf hingewiesen, dass der Fall des Karl D. nach Aktenlage exemplarisch die Behandlungsdefizite in Deutschland belege. Es spreche viel dafür, dass Karl D. während 20 Jahren Haft zu keinem Zeitpunkt eine ausreichende psychotherapeutische Behandlung erhalten habe oder eine solche zumindest wirklich ernsthaft und nachhaltig - vor allem auch zu Beginn der Haft - versucht wurde, vielmehr wurde nach Ablauf der Haft seine Unterbringung in der nachträglichen Sicherungsverwahrung beantragt.
Im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.01.2010 (1 StR 372/09) ist hierzu wie folgt ausgeführt:
….
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Im Rahmen der Prüfung einer bedingten Entlassung aus der Strafhaft erstattete der Sachverständige Prof. Dr. A. ein Psychiatrisches Gutachten. Angesichts der nach seiner Einschätzung fortbestehenden Gefährlichkeit des Verurteilten empfahl er eine bedingte Entlassung nicht.
12
Der Verurteilte bewarb sich während der Strafhaft zweimal für eine Sexualtherapie in anderen Vollzugsanstalten. Von einer dieser Einrichtungen wurde er abgelehnt, da er - im Jahre 1951 geboren - zu alt sei. Die in einer weiteren Anstalt schon begonnene Therapie wurde abgebrochen, da der Verurteilte nach Einschätzung der Therapeuten noch eine zu lange Reststrafe zu verbüßen hatte. Erst im Jahre 2007 - am 17. April 2008 stand das Haftende an - solte der Verurteilte in die sozialtherapeutische Abteilung seiner Justizvollzugsanstalt verlegt werden. Der Verurteilte widersetzte sich, da er nicht krank sei. Dies wurde mit einem dreitägigen Arrest disziplinarisch geahndet - der einzigen Disziplinarmaßnahme gegen den Verurteilten während der gesamten Haftzeit. Nachdem er - dann wohl doch verlegt - zu einer Mitwirkung an der Therapie gleichwohl nicht zu gewinnen war, wurde er wieder in den Normalvollzug überwiesen.
….
Der Originalbeschluss, aus welche sich auch die Gründe der Ablehnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung ergeben, wird als Anlage in Kürze hier als pdf-Dokument eingestellt:
BIOS als Sachverständiger vor Rechtsausschuss angehört
BIOS als Sachverständiger vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages angehört
Am 26. Oktober 2011 fand vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (STORMG) - BT-Drucks. 17/6261 - sowie weiterer Gesetzentwürfe statt, zu welcher ein Vertreter von BIOS als Sachverständiger angehört wurde.
Neben Ausführungen zur geplanten Änderung der Strafprozessordnung und anderer Gesetze wurde insoweit darauf hingewiesen, dass die Verbesserungen für Opfer im Strafverfahren grundsätzlich zu begrüßen seien, es jedoch auch ein Anliegen des Gesetzgebers sein müsse, schon die Begehung von Straftaten überhaupt zu verhindern. Insoweit wurde auf das Eckpunktepapier der Regierungsfraktionen " Lösungen und Wege im Kampf gegen die Kinderpronografie hingewiesen, in welches das am 3.3.2009 dem BMJ vorgelegte abgedruckt und kann BIOS-Memorandum mit eingeflossen ist. Die Stellungnahme ist auf dieser Homepage unter Memorandum-Bundestagsdisskussion abgedruckt und kann hier auch als pdf-Dokument nachgelesen und ausgedruckt werden.
Mehr hierzu finden Sie unter Memorandum
BIOS als Sachverständiger vor den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages geladen
StORMG
BIOS als Sachverständiger zur öffentlichen Anhörung am 26. Oktober 2011 vor den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages geladen
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Am 26. Oktober findet vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (STORMG) - BT-Drucks. 17/6261 - sowie weitere Gesetzentwürfe statt, zu welcher ein Vertreter von BIOS als Sachverständiger geladen wurde.
Insoweit wird auch das dem Bundesministerium der Justiz am 3.3.2009 vorgelegte BIOS-Memorandum, welches in einem Eckpunktepapier der Regierungsfraktionen "Lösungen und Wege im Kampf gegen den sexuellen Kindesmissbrauch" eingeflossen ist, Gegenstand der Erörterungen des Rechtsausschuss werden.
Mehr hierzu finden Sie unter "Memorandum" sowie unter "Memorandum-Bundestagsdiskussion".
Den vollständigen Text der Einladung sowie das Eckpunktepapier finden Sie hier:
BIOS zum Expertengespräch ins BMJ eingeladen
BIOS-Memorandum
BIOS zum Expertengespräch ins
Bundesministerium der Justiz eingeladen
Im Oktober 2011 findet im Bundesministerium der Justiz im Rahmen des Eckpunktepapiers der Koalitionsfraktionen "Lösungen und Wege im Kampf gegen den sexuellen Kindesmissbrauch" eine Expertenanhörung statt, zu welcher auch zwei Mitglieder der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. eingeladen sind. In Anlehnung an das am 3.3.2009 dem Bundesministerium der Justiz vorgelegte BIOS-Memorandum sieht das Eckpunktepapier eine verstärkte Begutachtung gefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter schon in der gerichtlichen Hauptverhandlung vor. Hierdurch kann die Gefahr einer erneuten Straffälligkeit erheblich reduziert werden, weil schon frühzeitig innerhalb oder außerhalb des Strafvollzugs mit rückfallreduzierenden Behandlungsmaßnahmen begonnen werden kann.
Mehr hierzu finden Sie unter "Memorandum" sowie unter "Memorandum-Bundestagsdiskussion".
Justizminsterium Baden-Württemberg lehnt BIOS-Förderungsantrag ab
BIOS Förderungsantrag abgelehnt
Mit Schreiben vom 1.9.2011 hat das Justizministerium Baden-Württemberg den von BIOS am 31.07.2011 gestellten Antrag auf Gewährung einer Förderung für die seit 2.6.2008 in ganz Baden tätige Forensische Ambulanz Baden (FAB) mit der Begründung abgelehnt, dass hierfür keine Haushaltsmittel zur Verfügung ständen. Das Original des Schreibens ist unten als pdf-Dokument zum Nachlesen eingestellt.
BIOS bedauert die Entscheidung, zumal eine entsprechende Förderung bereits bei der Einweihung der FAB am 11.11.2008 fest zugesagt wurde und auch die Ambulanz der Bewährungshilfe Stuttgart seit Jahren einen entsprechenden staatlichen Zuschuss für ihre opferschützende Arbeit erhält.
BIOS stellt beim Justizministerium Baden-Württemberg Antrag auf staatliche Förderung
BIOS stellt Förderungsantrag
Auf seiner Sitzung am 22. Juni 2011 hat der Gesamtvorstand der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. durch einstimmigen Beschluss aller anwesenden Vorstandsmitglieder beschlossen, beim Justizministerium Baden-Württemberg einen Antrag auf Gewährung eines staatlichen Zuschusses für die Forensische Ambulanz Baden (FAB) einzureichen. Dieser wurde nunmehr am 31. Juli 2011 eingereicht.
Am 11. November 2008 war der Forensischen Ambulanz Baden (FAB) - im Rahmen des Festakts zu ihrer Eröffnung im Amtsgericht Karlsruhe - die Gewährung einer solchen Förderung sowohl vom damaligen Justizminister Prof. Ulrich Goll als auch vom damaligen CDU/CSU Fraktionsvorsitzenden und späteren Ministerpräsidenten, Herrn MdL Stefan Mappus, in Höhe von 150.000 Euro jährlich in Aussicht gestellt worden, wobei es zu deren Auszahlung allerdings bislang nicht gekommen ist.
Gleichwohl ist es BIOS durch den persönlichen Einsatz von Vereinsmitgliedern gelungen, auch ohne eine solche Förderung ein weitreichendes ambulantes Nachsorgesystem für abgeurteilte Straftäter im badischen Landesteil aufzubauen und dieses durch das bezüglich der Personengruppe bundesweit einmalige Programm „Keine Gewalt und Sexualstraftat begehen“ auch auf potentielle Straftäter, sogenannte Tatgeneigte, auszudehnen.
Inzwischen wurde die FAB durch die VwV Forensische Ambulanzen vom 21. Juni 2010 auch als offizielle Einrichtung anerkannt. Damit die Ambulanz aber das opferschützende Angebot für straffällig gewordene Täter weiterhin aufrecht erhalten kann, benötigt der Verein die in Aussicht gestellte Förderung, da ansonsten therapeutische Angebote eingestellt bzw. erheblich reduziert werden müssen.
Auch die Ambulanz der Bewährungshilfe Stuttgart e.V. erhält zur Erfüllung ihrer Aufgaben seit vielen Jahren eine regelmäßige jährliche Unterstützung, weshalb eine Gleichbehandlugn angezeigt erscheint.
Die Forensische Ambulanz Baden behandelt inzwischen mit 17 Therapeuten rund 250 aktuelle Fälle. Die Therapieteilnehmer sind überwiegend wegen Gewalt- und Sexualstraftaten verurteilt worden. Darüber hinaus erhalten auch ehemalige Sicherungsverwahrte und von KURS kontrollierte Entlassene in der Ambulanz eine nachsorgende Psychotherapie.
Der Verwaltungsaufwand für diese forensischen Psychotherapien geht weit über das hinaus, was therapeutische Einrichtungen außerhalb des forensischen Bereiches für psychotherapeutische Leistungen aufwenden müssen. Dazu gehören insbesondere Berichtsabfassungen und gemeinsame Fallbesprechungen mit der Bewährungshilfe, den Führungsaufsichtsstellen, den Gerichten und der Polizei. Auch die Abrechnungen erfordern erheblich mehr Aufwand als psychotherapeutische Leistungsabrechnungen im Gesundheitssystem.
Die von BIOS nunmehr beantragte Förderung wird trotz der anfänglichen und durchaus bescheidenen zusätzlichen Belastung des öffentlichen Haushalts mittelfristig hier aber zu einer finanziellen Einsparung führen - wie sich aus der von BIOS eingeholten Studie des Amtes für Justizvollzug des Kantons Zürich vom 4. Januar 2011 ergibt: Durch die konsequente psychotherapeutische Behandlung bei Gewalt- und Sexualstraftätern lässt sich nicht nur die Rückfallquote um bis zu 60 % senken, sondern ohne diese Therapieangebote müsste der Kanton heute mehr als das Doppelte allein schon für Haftkosten aufwenden.
BIOS ist stolz darauf, dass es in den drei Jahren des Bestehens der Forensischen Ambulanz Baden (FAB) noch zu keinen der FAB bekannt gewordenen einschlägigen Rückfall gekommen ist. Durch dieses weitreichende opferschützendes Angebot haben wir nicht nur die Sicherheit im Lande erhöht, sondern auch zur Einsparung erheblicher Kosten beigetragen, so dass wir auf die Gewährung der beantragten Förderung hoffen.
DPA berichtet über BIOS-Memorandum
DPA berichtet über BIOS-Memorandum
Unter dem Titel "Wegschließen oder Therapieren" hat die Journalistin Anika von Greve-Dierfeld von dpa-Karlsruhe berichtet: über das von BIOS dem Bundesminsterium der Justiz am 3.3.2009 vorgelegte BIOS-Memorandum und über die Erfolge in der Schweiz bei der Behandlung von gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern.
Der auch in der Pforzheimer Zeitung am 2.7.2011 erschienene Beitrag ist hier eingestellt:

Mehr zu den Reformbestrebungen von BIOS finden Sie auf dieser Homepage unter Memorandum.
Staatsanzeiger Baden-Württemberg berichtet über die FAB
Staatsanzeiger Baden-Württemberg
berichtet über die FAB
Unter dem Titel "Der rettende Griff zum Telefon sorgt dafür, dass es beim Gedanken bleibt" hat der Staatsanzeiger Baden-Württemberg in seiner Ausgabe vom 3. Juni 2011 über das Angebot der Forensischen Ambulanz Baden (FAB) zur Behandlung von sog. Tatgeneigten berichtet. Der Artikel mit einem Interview des Therapeutischen Leiters der FAB, Dipl. Psychologe Markus Klein, ist hier zum Ausdruck oder Download eingestellt:
- Stellenausschreibung
- Umbau der neuen Räumlichkeiten von BIOS
- FAB-Behandlungs-Stützpunkt Pforzheim eröffnet
- Kooperationsvertrag mit der Bewährungshilfe Neustart GmbH unterzeichet
- Sexualdelikte in den Medien – Veranstaltungsreihe "Blickpunkt" Karlsruhe
- FAB Behandlungs-Stützpunkt Pforzheim
- Fachaufsatz zu Zielsetzungen von BIOS erschienen
- Das missbrauchte Kind
- Therapieren ist billiger als Wegsperren
- Sexuelle Gewalt gegen Kinder
- Bundestag berät BIOS-Memorandum
- Tagung der Bewährungshilfe Stuttgart
- Landtag berichtet über FAB-Präventionsprogramm
- Internationales Symposium Zürich
- BIOS-Mitgliederversammlung 2010
- Behandlungsabteilung für Gewaltstraftäter in Bruchsal offiziell eröffnet
- Festakt Einweihung Behandlungsabteilung JVA Bruchsal
- Behandlung von Tatgeneigten
- Behandlung von Sicherungsverwahrten
- Verwaltungsvorschrift in Baden-Württemberg zur Behandlung von Führungsaufsichts-Fällen in Kraft
- Besuch der Haftanstalt Pöschwies in der Schweiz
- SWR Berichtet über BIOS
- SWR-Bericht über Behandlung von Tatgeneigten in der FAB
- Zwei Jahre FAB - Tätigkeitsbericht
- Behandlungsabteilung in der JVA-Bruchsal
- Neue Entwicklungen bei der FAB 2010
- Psychotherapeutisches Notfalltelfon
- NDR berichtet über BIOS-Memorandum
- Tag der Justizoffenen Tür
- FAB-Tätigkeitsbericht 2009
- Fortbildungsveranstaltung
- Erste Ergebnisse der Zürcher Forensik-Studie
- BIOS Jahresbericht 2008



eurteilter Straftäter vor allem auch die Behandlung sog. Tatgeneigter im Rahmen des FAB-Präventionsprogamms "Keine Gewalt- und Sexualsstraftat begehen".
