Wichtige Mitteilungen

Erster BIOS-Tochterverein
in Luxemburg gegründet

BIOS-Jahresbericht 2011 erschienen.
Mehr unter: Jahresbericht 2011

BIOS als Sachverständiger vor den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages angehört.

Mehr unter: Memorandum

„Keine Gewalt- oder Sexualstraftat begehen” – Behandlung von Tatgeneigten jetzt auch in Baden-Württemberg
Mehr unter: FAB-Tatgeneigte

Aktuelles


Podiumsdiskussion in Iffezheim am 4. Mai 2012

Sexueller Missbrauch - Sprechen hilft

 

Unter diesem Motto fand am 4. Mai 2012 in der Festhalle in Iffezheim eine sehr gut besuchte Podiumsdiskussion statt, an welcher auch ein Vertreter der Behandlungsintiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. teilnahm.

 

Die Veranstaltung begann mit der Lesung von Frau Müller aus Ihrem Buch

 

"Phoenix Tochter",

 

in welchem die Autorin auch über den an ihr über neun Jahre begangenen sexuellen Missbrauch durch ihren Vater berichtet.

 

BIOS empfiehlt den Kauf dieses sehr eindrücklich die Empfindungen und Qaulen eines "Opfers" schildernden Werkes.

 

Mehr hierzu finden Sie auf der Homepage von Frau Isabelle Müller.

 

www.isabellemueller.de/

 

  

BIOS-Luxemburg gegründet

Am 3. Februar 2012 wurde auf einer Gründungsversammlung in Luxemburg der erste BIOS-Tochterverein

 

BIOS-Luxemburg

 

gegründet und als asbl. in das Luxemburgische Vereinsregister eingetragen.

 

Beigefügter Link führt zur Veröffentlichung des Vereins im Mémorial von Luxemburg - damit ist die Gründung Vereins ab 27.4.2012 rechtlich wirksam:

http://www.etat.lu/memorial/memorial/2012/C/Pdf/c1052254.pdf#Page=12


Am 03. Mai 2012 um 09.30 Uhr wird eine Pressekonferenz zur Gründung von BIOS-LU im NOVOTEL / Luxembourg stattfinden. Die dort gefertigten Bilder werden in die Homepage von BIOS-LU
 
eingestellt.
 
Mehr zu BIOS-LU finden Sie in Kürze auf diese Homepage unter
 
Opferschutzpartner- BIOS-Luxemburg
 

 

FAB-Behandlungsstützpunkt Heidelberg eröffnet

 

Am 18. April 2012 wurde in Anwesenheit von zahlreichen Angehörigen der Justiz, der Wissenschaft und der Gesellschaft nach Offenburg, Mannheim, Freiburg und Pforzheim der fünfte Behandlungsstützpunkt der Forensischen Ambulanz Baden (FAB) im Justizgebäude in Heidelberg offiziell vorgestellt.

Hier werden derzeit zwei Therapeuten/Innen und eine Fachärztin für Psychiatrie für die FAB Behandlungen durchführen. Das Angebot erfasst neben der psychotherapeutischen Betreuung abgeurteilter Straftäter vor allem auch die Behandlung sog. Tatgeneigter im Rahmen des FAB-Präventionsprogamms "Keine Gewalt- und Sexualsstraftat begehen".

Die Kontaktaufnahme zur FAB ist unter der Rufnummer über das FAB-Sekretariat unter 0721 470 43933 oder über das psychotherapeutische Notfalltelfon unter 0173 510 71 71 möglich.

Auf den zu der Veranstaltung in der Rhein-Neckar-Zeitung am 19.04.2012 erschienenen Pressebericht weisen wir in Form des beigefügten LINKs hin:
 

Pressebericht – Therapieren_statt_wegsperren_.php

 

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Einladung zur Finissage am 30.03.2012 im Karlsruher Institut für Technologie - KIT

 

ART and SCIENCE im CFN:
Finissage der aktuellen Ausstellung ‚Faszination Licht‘
am Freitag, dem 30.03.2012 um 18:00 Uhr
mit Versteigerung der ausgestellten Werke
zugunsten der Behandlungs-Initiative Opferschutz e.V.

 

Einladung als pdf

Einladung 

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

alle schönen Dinge gehen einmal zu Ende und so nähert sich auch die aktuelle Ausstellung
mit Fotografien von Levin Dieterle dem Ende. Im Rahmen einer Finissage wollen wir Sie
am 30.03.2012 um 18:00 Uhr in das CFN-Gebäude auf dem Campus Süd des KIT einladen,
um mit uns und dem Künstler gemeinsam die aktuelle Ausstellung ‚Faszination Licht‘ zu beenden.

Wir freuen uns sehr, dass Herr Dieterle zugestimmt hat, seine ausgestellten Werke im Rahmen
der Finissage für eine öffentliche Versteigerung zu Gunsten der Karlsruher Behandlungs-Initiative
Opferschutz e.V. zur Verfügung zu stellen. Damit hat jeder die Möglichkeit, einen Teil des Zaubers
des Upper Antelope Canyon mit nach Hause zu nehmen und gleichzeitig einen guten Zweck zu unterstützen.

Wir freuen uns schon jetzt auf Ihr Kommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christian Röthig, Geschäftsführer                                          Eleonore Röthig, Kuratorin                                                            

Erscheinungstermin in Kürze: BIOS- Jahresbericht 2011

In Kürze erscheint der

 

 

BIOS-Jahresbericht 2011

 

 

und zum ersten Mal in gedruckter Fassung.

 

Bitte fordern Sie ein Exemplar oder - falls Sie den Bericht in Ihrer Behörde oder Einrichtung auslegen wollen - mehrere Exemplare an, entweder

 

per E-Mail unter:                Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.   oder

fernmündlich unter:            0721 470 43933

 

Keine Schließung Sexualmedizin Kiel

Sexualmedizin Kiel wird nicht geschlossen

 

Hierzu erreichte BIOS am 23. Febraur 2011 folgende Nachricht von Prof. Dr. Bosinki:

 

 

" Sehr geehrter Herr Böhm, sehr geehrter Herr Bötticher,

 

ich habe Ihnen eine gute Mitteilung zu machen: Die geplante Schließung der Kieler Sektion für Sexualmedizin konnte gestern abgewendet werden!

 

In der Anlage übersende ich Ihnen die Presseinformation des Präsidiums der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel über die Ergebnisse des am 22.02.2012 abgehaltenen Runden Tisches zur Zukunft der Kieler Sektion für Sexualmedizin. Sie ist auch im Netz über folgenden Link abrufbar: http://www.uni-kiel.de/aktuell/pm/2012/2012-051-sexualmedizin-dp.shtml. Ebenfalls beigefügt ist ein Bericht aus den KIELER NACHRICHTEN vom heutigen Tage (23.02.2012).

 

Die nun erreichte, wichtige und positive Klärung ist vor allem dem Engagement und den Vermittlungsbemühungen des Präsidenten der CAU zu Kiel, Prof. Dr. Fouquet, zu verdanken. Wichtig waren aber zweifelsohne auch die kreativen Aktivitäten der Studierenden sowie die Vielzahl der unterstützenden Stellungnahmen div. nationaler und internationaler Fachgesellschaften, ForscherInnen und Interessenverbänden - besonders auch von BIOS! - , die auch dazu beitrugen, dass sich die Medien des Themas angenommen haben.

 

Deshalb will ich Ihnen an dieser Stelle ausdrücklich Dank sagen! Wir hoffen nun, durch die erreichte Klärung uns wieder mit ganzer Kraft unseren - ja auch von der Politik für wichtig befundenen - Aufgaben in sexualmedizinischer Forschung, Lehre und Patientenversorgung (welchletztere jedoch am Runden Tisch dezidiert nicht thematisiert wurde) widmen zu können.

 

Wir werden uns erlauben, Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden zu halten.

 

Mit freundlichen Grüßen im Namen des Teams der Kieler Sektion für Sexualmedizin"

 

*********************************************
Prof. Dr. med. Hartmut A.G. Bosinski
Leiter der Sektion für  Sexualmedizin
Universitätsklinikum SH, Campus Kiel
A.-Heller-Str. 12
24105 Kiel
 


Auf den hierzu ergangenen BIOS-Newsletter 01-2012 weisen wir hin.

 

Die Anlagen werden in Kürze hier eingestellt.

 

BIOS freut sich über diese gute Nachricht

 

 

Stuttgarter Zeitung berichtet über BIOS

Am 10.12.2011 hat die Stuttgrater Zeitung unter dem Titel "Therapieren ist besser als wegsperren" über BIOS berichtet. Der Artikel kann unter nachfolegendem Link aufgerufen werden:

 

 

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.praeventiver-opferschutz-therapieren-statt-wegsperren.ad240ee6-85de-40ec-8fd3-b0f90187578b.html

 

 

 

Kieler "Sektion für Sexualmedizin" muss fortbestehen

BIOS fordert den Fortbestand der Kieler Sexualmedizin von Prof. Bosinski!

 

Derzeit mehren sich die Hinweise, dass die Einrichtung von Prof. Bosinki in Kiel aus fianziellen Gründen geschlossen werden müsste. Dies würde für die sexualmedizinische Forschung in Deutschland, aber auch für den von BIOS vertretenen Opferschutzgedanken durch die Behandlung von Gewalt- und  Sexualstraftätern einen schweren Rückschlag bedeuten.

 

BIOS fordert deshalb die Verantwortlichen auf, die Einrichtung von Prof. Bosinksi
auch weiterhin mit den notwendigen Finanzmitteln auszustatten.

 

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Jürgen Weber (SPD) zusammen mit der Antwort der Schleswig Holsteinischen Landesregierung lesen Sie hier.

 

Die europaweit anerkannten Leistungen der Einrichtung von Prof. Bosinkis können dem  Schreiben von Prof. Bosinki vom 8.12.2011  zur Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der SPD- landesregierung entnommen werden.

 

 

BIOS dankt der Volksbank Pforzheim und der Manfred Lautenschläger Stiftung für Sponsoring

Auf der BIOS-Mitgliederversammlung am 1. Dezember 2011 werden die neuen BIOS-Vereinsräume in der alten Münze in Karlsruhe den Vereinsmitgliedern vorgestellt und offiziell in Betrieb genommen.

 

Der Verein BIOS dankt allen Mitgliedern und sonstigen Personen, welche an den umfangreichen Renovierungsarbeiten mitgewirkt haben.

Besonderer Dank gilt der Volksbank Pforzheim und der Manfred Lautenschläger Stftung in Wiesloch für Ihre finanzielle Unterstützung bei der Ausstattung der neuen Vereinsräume mit technischen Geräten (Volksbank Pforzheim) und Möbeln (Manfred Lautenschläger Stiftung).

BIOS Behandlungsabteilungen in der JVA Adelsheim und der JVA Offenburg haben Arbeit aufgenommem

Die von der Manfred Lautenschläger Stiftung in Wiesloch weitgehend finanzierten beiden Behandlungsabteilungen für junge Straftäter in der JVA Adelsheim (Arbeitsbeginn: 1.9.2011) und für suchtkranke Gewaltstraftäter in der JVA Offenburg (Arbeitsbeginn: 1.12.2011) haben ihre Arbeit aufgenommen:
 

Konzeption: BIOS-Behandlungsabteilung in der JVA Adelsheim:

Zielgruppe: Unsichere und gehemmte junge Strafgefangene, die wegen dieser psychischen Disposition entweder straffällig geworden oder auch während des Strafvollzugs Opfer von Übergriffen anderer Strafgefangener geworden sind.

Die Justizvollzugsanstalt Adelsheim ist mit 474 Haftplätzen die zentrale Jugendstrafanstalt in Baden-Württemberg. Sie vollzieht hauptsächlich Jugendstrafen an jungen männlichen Gefangenen. Rund die Hälfte der Insassen verbüßt eine Jugendstrafe wegen eines Gewaltdelikts. Nahezu 50 Prozent der Insassen besitzen einen Migrationshintergrund. Nachdem auch innerhalb der Anstalt zahlreiche tätliche Übergriffe unter Gefangenen auftraten, hatte die Anstalt zusammen mit der Führungsakademie Baden-Württemberg Ende 2009 eine Wertanalyse zu diesem Thema durchgeführt. Im Anschluss daran entwickelte die Anstalt für einen Teilbereich (zwei Unterkunftshäuser im intern gelockerten Vollzug) ein neues Erziehungskonzept mit differenzierten pädagogischen und psychotherapeutischen Inhalten.

Ein wichtiges Element dieser neuen Konzeption bildet das gruppenpsychotherapeutische Training sozialer Kompetenz. 25 bis 30 Prozent der betroffenen jungen Gefangenen gelten als sozial schwach bzw. überfordert und inkompetent (ängstlich, unsicher, zurückhaltend, gehemmt, durchsetzungsschwach) - mit tendenziell passivem und defensivem Verhalten und somit unfähig, Konflikte angemessen zu lösen. Aus psychologischer Sicht erscheint Delinquenz unter diesem Aspekt häufig als missglückte, nonkonforme, wenig realitätsgerechte, letztlich erfolglose Kompensation einer Selbstwertproblematik mit frühen Mangel- und Verlusterfahrungen.

In den gruppen- und einzeltherapeutischen Sitzungen (Dauer jeweils drei Monate) werden den Strafgefangenen soziale Fertigkeiten vermittelt, die bei bislang unsicheren, gehemmten jungen Strafgefangenen für das Leben in einer Gemeinschaft erforderlich sind. Die jungen Strafgefangenen lernen hierbei erfolgreich und selbstsicher zu kommunizieren, Strategien zur Problemlösung zu entwickeln und angemessen mit Ärger und Enttäuschung umzugehen.

Die Teilnahme ist auf 8 bis 10 Gefangene begrenzt. Neben einer wöchentlichen Gruppensitzung erhält jeder Teilnehmer psychotherapeutische Einzelgespräche. Ein Trainingskurs dauert 3 Monate.

Mehr hierzu finden Sie auf dieser Homepage unter Behandlungsabteilungen-JVA Adelsheim.
 

 

 

Konzeption: BIOS-Behandlungsabteilung in der JVA Offenburg

Zielgruppe: Gewalt- und Sexualstraftäter, die neben einer die Tat mitverursachenden Persönlichkeitsstörung auch eine Suchtmittelproblematik aufweisen.

In der JVA Offenburg ist  - wie in vielen Justizvollzugsanstalten - eine hohe Anzahl an Menschen mit einer Suchtmittelproblematik inhaftiert. Allein der Anteil an Gefangenen mit einer Problematik im Bereich illegaler Drogen wird auf mindestens 25 Prozent geschätzt. Der Begriff „Problematik“ umfasst das Feld von leichterem missbräuchlichem Konsum bis hin zu Schwerstabhängigkeit mit Chronifizierung. Bei vielen Gefangenen steht die Suchtmittelproblematik in einem engen Zusammenhang mit der Straffälligkeit. Resozialisierungsbemühungen müssen diesen Zusammenhang berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund wird durch BIOS eine Behandlungsabteilung für Gefangene mit einer Suchtmittelproblematik und einer einschlägigen Vorstrafe eingerichtet.

Einmal wöchentlich wird eine suchtspezifische Gruppensitzung stattfinden, daneben psychologische Einzelgespräche, die die Gruppensitzung flankieren und vertiefen, aber auch auf weitere persönliche Anliegen der Gefangenen eingehen. Geplant sind zwei Gruppen mit jeweils 10 Gefangenen und einer Behandlungsdauer von ca. einem Jahr.


Mehr hierzu können Sie auf dieser Homepage unter Behandlungsabteilungen-JVA Offenburg nachlesen.

 

 
 

Weitere Erreichbarkeit FAB

  

Die in Karlsruhe ansässige und von BIOS getragene Forensische Ambulanz Baden (FAB) ist nunmehr neben der Rufnummer 0721 926 5200 auch unter folgenden weiteren Rufnummern erreichbar:

 

Sekretariat:  Frau Oppen (vormittags):                                     0721  470  43933

Verwaltung: Frau Butz/Frau Klein (teilw. vormittags):                0721  470  43937

 

Außerdem besteht folgende weitere Telefaxverbindung:           0721 470 43937                   

                                                                                       

Die E-Mail-Anschrift lautet::                                                         Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

BIOS-Mitgliederversammlung 2011 - Tagesordnung

BIOS-Mitgliederversammlung

 

am 1. Dezember 2011,

Stephanienstraße 28 b (Alte Münze), 76133 Karlsruhe

 

 

Tagesordnung

 

 

14.00 Uhr               Vorstandssitzung

15.30 Uhr               Eröffnung der Mitgliederversammlung

        Begrüßung der Mitglieder und Gäste

15.40 Uhr               Gastvortrag Prof. Dr. Peter Fiedler, Heidelberg

                               zum Thema: Kognitive Defizite  und kognitive Störungen bei Sexualdelinquenten

16.30 Uhr               Mitgliederversammlung

                               Bestimmung eines Protokollführers

                               Bestimmung eines Versammlungsleiters

        Bericht des 1. Vorsitzenden

                               Bericht der Vorstandsmitglieder über ihre Zuständigkeitsbereiche

                               Bericht des Kassenwarts

       Bericht des Kassenprüfers

       Aussprache über die Berichte

       Entlastung des Vorstands

       Wahl der Kassenprüfer

       Ehrung von Mitgliedern

       Vorschau auf das neue Vereinsjahr mit Referaten

       Verschiedenes

 

Ab 18.00 Uhr         Einweihung der neuen Vereinsräume

 

Bundestagsabgeordnete besuchen auf Anregung von BIOS Haftanstalt Pöschwies

 

 

 

 

Besuch Haftanstalt Pöschwies

 

Am 31.10.2011 haben Abgeordnete des Deutschen Bundestages die Haftanstalt Pöschwies auf Vermittlung von BIOS besucht, um sich dort über die Umsetzung der rechtspolitischen Forderungen des BIOS-Memoradnums zu informieren. Folgendes Programm war vorgesehen: 

09:30 Uhr

Besammlung vor der Justizvollzugsanstalt Pöschwies,
  Regensdorf

09:40 Uhr

Einlass in die Justizvollzugsanstalt Pöschwies, anschliessend Kaffee und Gipfeli

09:50-10:00 Uhr

Begrüssung
 Ueli Graf, Direktor der Justizvollzugsanstalt Pöschwies

10:00-11:30 Uhr

Das Zürcher PPD-Modell zur Verhinderung von Gewalt- und Sexualstraftaten unter besonderer Berücksichtigung von Präventionsdefiziten in Deutschland und Möglichkeiten der Umsetzung in Deutschland (Inhalt siehe Abstract)
Prof. Dr. Frank Urbaniok, Chefarzt des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes

11:30-12:00 Uhr


 

Diskussion

 

12:00-12:30 Uhr

Apéro im Foyer mit der Möglichkeit zum persönlichen Austausch

12:30-13:30 Uhr

Mittagessen im Sitzungszimmer der Justizvollzugsanstalt Pöschwies

13:30-14:00 Uhr

Besichtigung der Forensisch-Psychiatrischen Abteilung (FPA)
Dr. Niels Habermann, Stv. Therapeutischer Leiter der FPA

14:00 Uhr


 

Verabschiedung

 

 


 

Abstract

 

Das Zürcher PPD-Modell zur Verhinderung von Gewalt- und Sexualstraftaten unter besonderer Berücksichtigung von Präventionsdefiziten in Deutschland und Möglichkeiten der Umsetzung in Deutschland

 

Jeder Mensch hat das Recht, nicht Opfer einer Gewalt- oder Sexualstraftat zu werden. Aus diesem Recht ergibt sich die Verpflichtung des Staates, in bestmöglicher Weise für die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu sorgen. Der hier beschriebene Grundsatz ist die Ausgangsthese der Zürcher Opferschutz-Charta (www.z-o-c.org). In ihr werden 10 Paradigmen formuliert, die für eine verbesserte Prävention und einen besseren Opferschutz wichtig sind.

Nach wie vor sind in Deutschland aber erhebliche Defizite in der Berücksichtigung des Präventionsprinzips und damit beim Opferschutz zu beklagen. Das liegt nicht zuletzt daran, dass  bislang keine nachhaltige gesellschaftspolitische Diskussion über einen am Präventions- und Opferschutzgedanken ausgerichteten Umgang mit Straftätern etabliert werden konnte. Vielfach sind Missverständnisse über Gefährlichkeitsbeurteilungen oder deliktpräventive Therapien anzutreffen. Die Diskussion über den Umgang mit Straftätern ist stark durch weltanschauliche Positionierungen und einseitige politische Zuordnungen nach einem stereotypen Rechts-Links-Schema geprägt.

Seit der am 03. März 2010 erfolgten Vorlage des sog. „BIOS-Memorandums“ an das Bundesministerium der Justiz ist die Verbesserung des präventiven Opferschutzes auch Gegenstand der juristischen, gesellschaftlichen und politischen Diskussion in Deutschland geworden und hat in diesem Zusammenhang auch Aufmerksamkeit in den Medien gefunden (vgl. hierzu die Homepage www.bios-bw.de).

Zwar gibt es leider keine 100%ige Sicherheit. Aber es kann viel mehr getan werden. Für ein effektives Gefährlichkeitsmanagement von Gewalt- und Sexualstraftätern ist die flächendeckende Verfügbarkeit professioneller Risikobeurteilungen sowie risikosenkender Therapien für rückfallgefährdete  Straftäter von grosser Bedeutung.  Andererseits geht es aber auch darum, die kleine Gruppe der hoch gefährlichen und nicht therapierbaren Täter frühzeitig zu erkennen und langfristig zu sichern.

Das Zürcher Modell ist ein konsequent auf Prävention ausgerichteter Justizvollzug und ist u.a. durch folgende Elemente gekennzeichnet:

  • häufige Begutachtungen (Risikobeurteilungen) von Gewalt- und Sexualstraftätern zum Urteilszeitpunkt
  • weitgehende Verfügbarkeit professioneller Risikobeurteilungen im Strafvollzug, aber auch bei Entlassungen aus der Untersuchungshaft bzw. bei besonderen Gefährdungssituationen von Personen in Freiheit
  • Platzierung von Tätern aufgrund ihres Risikos und nicht aufgrund vorhandener oder nicht vorhandener Schuldfähigkeit
  • flächendeckende Implementierung deliktpräventiver Therapieangebote im Strafvollzug
  • weitergehende Möglichkeiten der (auch nachträglichen) Verwahrung bei hochgefährlichen Tätern, wenn sich keine ausreichende Risikoreduzierung erzielen lässt
  • langfristige, durchgehende Nachbetreuung entlassener Straftäter im Sinne eines langfristigen Risikomanagementprozesses
  • gross angelegte wissenschaftliche Untersuchungen zu kriminologischen und persönlichkeitsbezogenen Merkmalen bei Gewalt- und Sexualstraftätern

 

Im Vortrag werden die in Zürich praktizierten Konzepte und die rechtlichen Grundlagen erläutert. Dabei werden auch die aktuellen Zahlen der fortlaufenden Therapie-Evaluations-Studie vorgestellt, aus denen die Wirksamkeit  und die Kosteneffizienz der in Zürich vorhanden Strukturen hervorgeht. Auch wird auf einige Missverständnisse im Zusammenhang mit Risikobeurteilungen und auf die Situation in Deutschland eingegangen (z.B. Diskussion zur Sicherungsverwahrung).

Am Beispiel der Forensischen Ambulanz Baden (FAB) – Träger: Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. –, welche bereits im Auftrag des Landes Baden-Württemberg Begutachtungen von abgeurteilten gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftäter durchführt (sog. reine Behandlungsgutachten nach Nedopil), sollen zudem konkrete Ansatzpunkte aufgezeigt werden, wie sich auf der Grundlage des „BIOS-Memorandums“ das Schweizer Präventionsmodell auch im deutschen Recht umsetzen lässt. Es ist zu erwarten, dass eine solche Reform nicht nur zu einer deutlichen Reduzierung der Rückfallquote, sondern mittelfristig auch zu erheblichen Kosteneinsparungen führen wird.

 

 

 

Auf Teufel komm raus

Auf Teufel komm raus - Filmabend

Sicherungsverwahrung

Das Institut für Kriminologie der Universität Heidelberg zeigte am Mittwoch, 2. November 2011 um 19.00 Uhr im Heidelberger Gloria-Kino den Dokumentarfilm "Auf Teufel komm raus". Als Kooperationspartner fungieren die beiden Vereine Prävention Rhein-Neckar e.V. und Sicheres Heidelberg e.V.. Es geht in dem Film um den mehrfach verurteilten und immer noch als gefährlich eingestuften Sexualstraftäter Karl D., nach dessen Entlassung aus der Haft sich eine Bürgerbewegung formiert, die seinen Wegzug aus der Gemeinde erreichen will. Im Anschluss an den Film fand mit den Besuchern der Veranstaltung - das Kino war ausverkauft - eine Diskussion und ein Filmgespräch mit Experten statt. Podiumsteilnehmer waren: Richter am Oberlandesgericht Klaus Böhm (Vorsitzender der Behandlungsinitiative Opferschutz BW); Prof. Dr. Axel Dessecker, Kriminologische Zentralstelle Wiesbaden; Dr. Ineke Pruin, Universität Heidelberg; Dr. Holger-C. Rohne, Anwaltsverein Heidelberg; Dr. Angelika Treibel, Universität Heidelberg.
 

 

Für BIOS wies RiOLG Klaus Böhm darauf hin, dass sich nicht nur die Frage stelle, wie die Gesellschaft mit gefährlichen Gewalt- oder Sexualstraftätern nach einer Haftentlassung - dies sei bei 99 % aller  Täter der Fall - umgehe, sondern auch die Frage, was der Staat unternehme, damit es nicht zu einer Wiederholung der Tat komme. Unter Bezug  auf das dem BMJ am 3.3.2009 vorgelegte BIOS Memorandum (siehe diese Homepage unter "Memorandum") wurde darauf hingewiesen, dass der Fall des Karl D. nach Aktenlage exemplarisch die Behandlungsdefizite in Deutschland belege. Es spreche viel dafür, dass Karl D. während 20 Jahren Haft zu keinem Zeitpunkt eine ausreichende psychotherapeutische Behandlung erhalten habe oder eine solche zumindest wirklich ernsthaft und nachhaltig - vor allem auch zu Beginn der Haft  - versucht wurde, vielmehr wurde nach Ablauf der Haft seine Unterbringung in der nachträglichen Sicherungsverwahrung beantragt.

 

Im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.01.2010 (1 StR 372/09) ist hierzu wie folgt ausgeführt:

…. 

 

11

Im Rahmen der Prüfung einer bedingten Entlassung aus der Strafhaft erstattete der Sachverständige Prof. Dr. A. ein Psychiatrisches Gutachten. Angesichts der nach seiner Einschätzung fortbestehenden Gefährlichkeit des Verurteilten empfahl er eine bedingte Entlassung nicht.

 

12

Der Verurteilte bewarb sich während der Strafhaft zweimal für eine Sexualtherapie in anderen Vollzugsanstalten. Von einer dieser Einrichtungen wurde er abgelehnt, da er - im Jahre 1951 geboren - zu alt sei. Die in einer weiteren Anstalt schon begonnene Therapie wurde abgebrochen, da der Verurteilte nach Einschätzung der Therapeuten noch eine zu lange Reststrafe zu verbüßen hatte. Erst im Jahre 2007 - am 17. April 2008 stand das Haftende an - solte der Verurteilte in die sozialtherapeutische Abteilung seiner Justizvollzugsanstalt verlegt werden. Der Verurteilte widersetzte sich, da er nicht krank sei. Dies wurde mit einem dreitägigen Arrest disziplinarisch geahndet - der einzigen Disziplinarmaßnahme gegen den Verurteilten während der gesamten Haftzeit. Nachdem er - dann wohl doch verlegt - zu einer Mitwirkung an der Therapie gleichwohl nicht zu gewinnen war, wurde er wieder in den Normalvollzug überwiesen.

….

 

Der Originalbeschluss, aus welche sich auch die Gründe der Ablehnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung ergeben, wird als Anlage in Kürze hier als pdf-Dokument eingestellt:

 

Urteil des Bundesgerichtshofs

BIOS als Sachverständiger vor Rechtsausschuss angehört

BIOS als Sachverständiger  vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages angehört

Am 26. Oktober 2011 fand vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (STORMG) - BT-Drucks. 17/6261 - sowie weiterer Gesetzentwürfe statt, zu welcher ein Vertreter von BIOS als Sachverständiger angehört wurde. 

 

Neben Ausführungen zur geplanten Änderung der Strafprozessordnung und anderer Gesetze wurde insoweit darauf hingewiesen, dass die Verbesserungen für Opfer im Strafverfahren grundsätzlich zu begrüßen seien, es jedoch auch ein Anliegen des Gesetzgebers sein müsse, schon die Begehung von Straftaten überhaupt zu verhindern. Insoweit wurde auf  das Eckpunktepapier der Regierungsfraktionen " Lösungen und Wege im Kampf gegen die Kinderpronografie hingewiesen, in welches das am 3.3.2009 dem BMJ  vorgelegte abgedruckt und kann BIOS-Memorandum mit eingeflossen ist. Die Stellungnahme ist auf dieser Homepage unter Memorandum-Bundestagsdisskussion abgedruckt und kann hier auch als pdf-Dokument nachgelesen und ausgedruckt werden.

 

Mehr hierzu finden Sie unter Memorandum


BIOS als Sachverständiger vor den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages geladen

StORMG

BIOS als Sachverständiger zur öffentlichen Anhörung am 26. Oktober 2011  vor den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages geladen

  • Am  26. Oktober findet vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (STORMG) - BT-Drucks. 17/6261 - sowie weitere Gesetzentwürfe statt, zu welcher ein Vertreter von BIOS als Sachverständiger geladen wurde.

Insoweit wird auch das dem Bundesministerium der Justiz am 3.3.2009 vorgelegte BIOS-Memorandum, welches in einem Eckpunktepapier der Regierungsfraktionen "Lösungen und Wege im Kampf gegen den sexuellen Kindesmissbrauch" eingeflossen ist, Gegenstand der Erörterungen des Rechtsausschuss werden.

  

Mehr hierzu finden Sie unter "Memorandum" sowie unter "Memorandum-Bundestagsdiskussion".

 

Den vollständigen Text der Einladung sowie das Eckpunktepapier finden Sie hier:

StORMG

BIOS zum Expertengespräch ins BMJ eingeladen

BIOS-Memorandum

BIOS zum Expertengespräch ins
Bundesministerium der Justiz eingeladen

Im Oktober 2011 findet im Bundesministerium der Justiz im Rahmen des Eckpunktepapiers der Koalitionsfraktionen "Lösungen und Wege im Kampf gegen den sexuellen Kindesmissbrauch" eine Expertenanhörung statt, zu welcher auch zwei Mitglieder der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. eingeladen sind.  In Anlehnung an das am 3.3.2009 dem Bundesministerium der Justiz vorgelegte BIOS-Memorandum sieht das Eckpunktepapier  eine verstärkte Begutachtung gefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter schon in der gerichtlichen Hauptverhandlung vor. Hierdurch kann die Gefahr einer erneuten Straffälligkeit erheblich reduziert werden, weil schon frühzeitig innerhalb oder außerhalb des Strafvollzugs mit rückfallreduzierenden Behandlungsmaßnahmen begonnen werden kann.

Mehr hierzu finden Sie unter "Memorandum" sowie unter "Memorandum-Bundestagsdiskussion".

Justizminsterium Baden-Württemberg lehnt BIOS-Förderungsantrag ab

BIOS Förderungsantrag abgelehnt

Mit Schreiben vom 1.9.2011 hat das Justizministerium Baden-Württemberg den von BIOS am 31.07.2011 gestellten Antrag auf Gewährung einer Förderung für die seit 2.6.2008 in ganz Baden tätige Forensische Ambulanz Baden (FAB)  mit der Begründung abgelehnt, dass hierfür keine Haushaltsmittel zur Verfügung ständen. Das Original des Schreibens ist unten als pdf-Dokument zum Nachlesen eingestellt.

 

BIOS bedauert die Entscheidung, zumal eine entsprechende Förderung bereits bei der Einweihung der FAB am 11.11.2008 fest zugesagt wurde und auch die Ambulanz der Bewährungshilfe Stuttgart seit Jahren einen entsprechenden staatlichen Zuschuss für ihre opferschützende Arbeit erhält.

 

Schreiben JUM-BW vom 01.09.2011

BIOS stellt beim Justizministerium Baden-Württemberg Antrag auf staatliche Förderung

BIOS stellt Förderungsantrag

 

Auf seiner Sitzung am 22. Juni 2011 hat der Gesamtvorstand der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. durch einstimmigen Beschluss aller anwesenden Vorstandsmitglieder beschlossen, beim Justizministerium Baden-Württemberg einen Antrag auf Gewährung eines staatlichen Zuschusses für die Forensische Ambulanz Baden (FAB) einzureichen. Dieser wurde nunmehr am 31. Juli 2011 eingereicht.

 

Am 11. November 2008 war der Forensischen Ambulanz Baden (FAB) - im Rahmen des Festakts zu ihrer Eröffnung im  Amtsgericht Karlsruhe - die Gewährung einer solchen Förderung sowohl vom damaligen Justizminister Prof. Ulrich Goll als auch vom damaligen CDU/CSU Fraktionsvorsitzenden und späteren Ministerpräsidenten, Herrn MdL Stefan Mappus, in Höhe von 150.000 Euro jährlich in Aussicht gestellt worden, wobei es zu deren Auszahlung allerdings bislang nicht gekommen ist.

 

Gleichwohl ist es BIOS durch den persönlichen Einsatz von Vereinsmitgliedern gelungen, auch ohne eine solche Förderung ein weitreichendes ambulantes Nachsorgesystem für abgeurteilte Straftäter im badischen Landesteil aufzubauen und dieses durch das bezüglich der Personengruppe bundesweit einmalige Programm „Keine Gewalt und Sexualstraftat begehen“ auch auf potentielle Straftäter, sogenannte Tatgeneigte, auszudehnen.

 

Inzwischen wurde die FAB durch die VwV Forensische Ambulanzen vom 21. Juni 2010 auch als offizielle Einrichtung anerkannt. Damit die Ambulanz aber das opferschützende Angebot für straffällig gewordene Täter weiterhin aufrecht erhalten kann, benötigt der Verein die in Aussicht gestellte Förderung, da ansonsten therapeutische Angebote eingestellt bzw. erheblich reduziert werden müssen.

 

Auch die Ambulanz der Bewährungshilfe Stuttgart e.V. erhält zur Erfüllung ihrer Aufgaben seit vielen Jahren eine regelmäßige jährliche Unterstützung, weshalb eine Gleichbehandlugn angezeigt erscheint. 

 

Die Forensische Ambulanz Baden behandelt inzwischen mit 17 Therapeuten rund 250 aktuelle Fälle. Die Therapieteilnehmer sind überwiegend wegen Gewalt- und Sexualstraftaten verurteilt worden. Darüber hinaus erhalten auch ehemalige Sicherungsverwahrte und von KURS kontrollierte Entlassene in der Ambulanz eine nachsorgende Psychotherapie.

Der Verwaltungsaufwand für diese forensischen Psychotherapien geht weit über das hinaus, was therapeutische Einrichtungen außerhalb des forensischen Bereiches für psychotherapeutische Leistungen aufwenden müssen. Dazu gehören insbesondere Berichtsabfassungen und gemeinsame Fallbesprechungen mit der Bewährungshilfe, den Führungsaufsichtsstellen, den Gerichten und der Polizei. Auch die Abrechnungen erfordern erheblich mehr Aufwand als psychotherapeutische Leistungsabrechnungen im Gesundheitssystem.

 

Die von BIOS nunmehr beantragte Förderung wird trotz der anfänglichen und durchaus bescheidenen zusätzlichen Belastung des öffentlichen Haushalts mittelfristig hier aber zu einer finanziellen Einsparung führen - wie sich aus der von  BIOS eingeholten Studie des Amtes für Justizvollzug des Kantons Zürich vom 4. Januar 2011 ergibt: Durch die konsequente psychotherapeutische Behandlung bei Gewalt- und Sexualstraftätern lässt sich nicht nur die Rückfallquote um bis zu 60 % senken, sondern ohne diese Therapieangebote müsste der Kanton heute mehr als das Doppelte allein schon für Haftkosten aufwenden.

 

BIOS ist stolz darauf, dass es in den drei Jahren des Bestehens der Forensischen Ambulanz Baden (FAB) noch zu keinen der FAB bekannt gewordenen einschlägigen Rückfall gekommen ist. Durch dieses weitreichende opferschützendes Angebot haben wir nicht nur die Sicherheit im Lande erhöht, sondern auch zur Einsparung erheblicher Kosten beigetragen, so dass wir auf die Gewährung der beantragten Förderung hoffen.

 

DPA berichtet über BIOS-Memorandum

DPA berichtet über BIOS-Memorandum

Unter dem Titel "Wegschließen oder Therapieren" hat die Journalistin Anika von Greve-Dierfeld von dpa-Karlsruhe berichtet: über das von BIOS dem Bundesminsterium der Justiz am 3.3.2009 vorgelegte BIOS-Memorandum und über die Erfolge in der Schweiz bei der Behandlung von gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern.

Der auch in der Pforzheimer Zeitung am 2.7.2011 erschienene Beitrag ist hier eingestellt:
scan-pfz-02-07-11

 

Mehr zu den Reformbestrebungen von BIOS finden Sie auf dieser Homepage unter Memorandum.

Staatsanzeiger Baden-Württemberg berichtet über die FAB

Staatsanzeiger Baden-Württemberg
berichtet über die FAB

Unter dem Titel "Der rettende Griff zum Telefon sorgt dafür, dass es beim Gedanken bleibt" hat der Staatsanzeiger Baden-Württemberg in seiner Ausgabe vom 3. Juni 2011 über das Angebot der Forensischen Ambulanz Baden (FAB) zur Behandlung von sog. Tatgeneigten berichtet. Der Artikel mit einem Interview des Therapeutischen Leiters der FAB, Dipl. Psychologe Markus Klein, ist hier zum Ausdruck oder Download eingestellt:

sta-03-11

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