Verwaltungsvorschrift in Baden-Württemberg zur Behandlung von Führungsaufsichts-Fällen in Kraft

Neue Standards zur Behandlung und Betreuung unter Führungsaufsicht enlassener Straftäter

Am 1. Juli 2010 ist die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums
und des Ministeriums für Arbeit und Soziales über Vorstellungs- und Therapieweisungen in Forensischen Ambulanzen (VwV-Führungsaufsichts-Ambulanzen) vom 21. Juni 2010 Az.: 4450/0217 (JuM) und Az.: 53-5454.2-4 (SM) in Kraft getreten. Diese trägt dem Umstand Rechnung, dass mit dem Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht vom 13. April 2007 (BGBl. I 513) erstmals forensische Ambulanzen für die betreuende und behandelnde Nachsorge Entlassener aus dem Maßregelvollzug und aus dem Strafvollzug in das Instrumentarium der Führungsaufsicht aufgenommen worden sind. Nach der Verwaltungsvorschrift sind nunmehr allein die Ambulanzen im Lande zur nachsorgenden Betreuung von Personen zuständig, welche aus der Strafhaft entlassen worden sind und bei denen nach § 68 ff. StGB Führungsaufsicht eintritt.

Zu den nach der Verwaltungsvorschrift anerkannten Ambulanzen gehört auch die von der Behandlungsintiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. im Amtsgericht Karlsruhe unterhaltene Forensische Ambulanz Baden (FAB) mit ihren Behandlungsstützpunkten in Offenburg, Mannheim, Freiburg und Heilbronn sowie an anderen Standorten in Lande.

Die Verwaltungsvorschrift steht in engen Zusammenhang mit der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums, des Justizministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales zu einer resortübergreifenden Konzeption im Umgang mit besondersn rückfallgefährdeten Straftätern
(VwV KURS) vom 9. März 2010.

Zeitgleich mit dem Inkraftreten dieser Verwaltungsvorschrift hat der Gesamtvorstand der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. am 1. Juli 2010 die von der Leitung der FAB entworfenen

Behandlungs- und Sicherheitsstandards der Forensischen Ambulanz Baden (FAB) genehmigt. Diese gelten bei der Behandlung von Patienten aufgrund von angeordneter oder zu erwartender Führungsaufsicht, bei Entlassung aus dem Strafvollzug, oder bei der Sicherungsverwahrung nach Maßgabe der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Soziales über Vorstellungs- und Therapieweisungen in Forensischen Ambulanzen (VwV-Führungsaufsichts-Ambulanzen) vom 21. Juni 2010.

Die beiden Verwaltungsvorschriften und die Behandlungs- und Sicherheitsstandards der FAB im Umgang mit dieser Tätergruppe
können Sie hier nachlesen:

VwV KURS
FAB-Qualitätsstandards-Führungsaufsicht
JUM-VwV-Forensische Ambulanzen

Aktuelle Mitteilung

BIOS-BW prüft die Übernahme der Behandlung von Sicherungsverwahrten in BADEN-Württemberg

Auf Anregung der Justizvollzugsanstalt Freiburg und der für die Durchführung der Bewährungshilfe in Baden-Württemberg zuständigen Neustart GmbH prüft die Behandlungsinitiative Opferschutz derzeit die Möglichkeiten zur Übernahme der Behandlung von in Sicherungsverwahrung untergebrachten Straftätern in der JVA Freiburg. Insoweit kommt vor allem die Einrichtung einer von der Lautenschläger Stiftung in Wiesloch finanziell unterstützten Behandlungsgruppe in der JVA Freiburg in Betracht.